Bieri Peter · Ständerat · 2012-12-05
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-05
Wortprotokoll
Der Antrag lag der Kommission nicht vor und kommt jetzt neu in den Rat. Deshalb kann die Kommission diesbezüglich keinen Antrag stellen. Für die Kommission ist der eigene Antrag sprich der Entwurf des Bundesrates die Ausgangslage.
Ich habe bei der Verwaltung nachgefragt, wie die Situation in dieser Sache sei. Die Frau Bundespräsidentin kann dazu noch näher Stellung nehmen. Uns wurde gesagt, dass, im Gegensatz zur Behauptung von Herrn Imoberdorf, die rechtliche Basis gemäss Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes fehle, da dieser Artikel nur bei ausserordentlichen Situationen zur Geltung komme, wie das etwa bei der BSE-Krise, bei der Swiss-Dairy-Food-Krise oder bei der Ehec-Krise der Fall gewesen sei. Der Vergleich mit der Situation auf dem Weltmarkt, einem temporären Ungleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot nur in einem bestimmten Preissegment, sei für diesen Fall hier nicht zulässig.
Es wird auch gesagt, dass sich die Branche selber nicht im Klaren sei, wie dieses Geld einzusetzen sei, damit es auch entsprechend gerecht eingesetzt würde. Es herrsche eine Überproduktion, und es könne nicht angehen, dass man in die alte Agrarpolitik der Überschussverwertung zurückfalle. Auch wurde mir gesagt, dass es hier eine Präzedenzwirkung geben würde. Wenn wir hier Ja sagen, dann kommen auch andere Bereiche, bei denen es Überschüsse zu verwerten gibt und in denen es auch gelegentlich solche gibt, wie etwa bei der Butter, beim Mostobst oder bei den Kartoffeln. Mittelfristig wird es nicht anders sein, als dass sich die [PAGE 1082] Weinproduzenten selber bewegen und Rebsorten anpflanzen und Produkte herstellen müssen, die einen entsprechenden Markt finden.
Das sind die Überlegungen, weshalb wir diesem Antrag nicht zustimmen sollten.