Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-09-19
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-09-19
Wortprotokoll
Herr Hess stellt eine Vielzahl von wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der "Armee XXI". Ich gehe kurz auf einzelne Fragestellungen ein, wobei darauf hinzuweisen ist, dass sich natürlich gestützt auf den Zeitablauf seit dem Aufwerfen der Fragen schon einiges ereignet hat.
Ein Vorbemerkung: Das Armeeleitbild XXI stützt sich auf die Bundesverfassung. Es entspricht den Rahmenbedingungen Neutralität und Milizsystem und berücksichtigt die beschränkten der Armee zur Verfügung stehenden Mittel.
Zur Strategie: Die Armee muss auch in Zukunft in der Lage sein, eine hohe autonome Verteidigungsleistung zu erbringen. Als politische Option soll die Möglichkeit einer Verteidigung in Kooperation gegeben sein, als politische Option und nur im Rahmen des Neutralitätskonzeptes.
Zur Doktrin: Szenarien bewegen sich wegen der erheblichen zeitlichen Distanz zwangsläufig im Bereich von Annahmen und weisen eine recht grosse Unsicherheit auf. Ich spreche zur Doktrin im Verteidigungsbereich, die einer anderen Wahrscheinlichkeitsstufe entspricht als allenfalls andere Risiken. Deshalb wird sinnvollerweise auf die Ausarbeitung konkreter Szenarien, nicht zuletzt auch wegen ihrer durch verschiedenartigste Auslegungen möglichen Interpretationen, verzichtet. Für die Schulung der Kader aber werden im Rahmen der Projekte "Armee XXI" Operationsszenarien für die verschiedensten Armee-Einsätze entworfen.
Zum Milizsystem und zur Ausbildung: Das schweizerische Milizsystem wird nicht angetastet. Die Organisationsstrukturen und Ausbildungsmodelle sind bzw. werden in ihrer Realisierung auf das in der Verfassung verankerte Milizprinzip abgestimmt.
Zum Zeitplan: Der heutige Zeitplan ist nach wie vor ambitiös, aber, wie wir meinen, auch realistisch. Das Parlament selbst wird die entscheidenden Eckwerte des Zeitplanes setzen. Von uns aus ging es darum, innert kürzester Frist die entsprechenden Entscheidgrundlagen aufzuarbeiten, damit das Parlament dann in seinem ordentlichen Verhandlungsrhythmus über Kommissionen und die entsprechende Beratung in den Sessionen darüber entscheiden kann. So soll der Übergang von "Armee 95" zu "Armee XXI" auf den 1. Januar 2004 erfolgen können.
Eine zusätzliche Problematik ergab sich deswegen, weil Ende 2003 die Legislatur abläuft und ein allfälliges Referendum so anzusetzen wäre, dass noch im Jahr 2003 entschieden werden kann. Wenn nicht 2003 entschieden würde, dann wäre die Referendumsabstimmung bereits in der nächsten Legislatur, was sowohl für "Armee 95" wie auch für den Parlamentsbetrieb nicht unproblematisch, für die "Armee XXI" sogar höchst problematisch wäre. Deshalb ging es, allein gestützt auf diese Rückrechnung, darum, dass wir jetzt planen, dass in der Frühjahrssession 2002 der Erstrat darüber beraten kann. Aber, wie gesagt: Letztlich entscheiden die Kommissionen und Sie, ob diese Zeitplanung eingehalten werden kann.
Zur Verwaltungsreform: Die Aufbauorganisation des Departementes wurde mit dem Bundesratsbeschluss vom 11. [PAGE 1059] Dezember 2000 skizziert. Wir sind heute daran, die Führungs- und Ablauforganisation den künftigen Bedürfnissen anzupassen.
Zum föderalistischen Aufbau: Die regionale Verankerung der "Armee XXI" wird durch die teilprofessionalisierten Territorialdivisionsstäbe, die im Entwurf des Armeeleitbildes XXI skizzierten Brigaden mit unterstellten Bataillonen, die Schaffung von Lehrverbänden, die den Bedürfnissen der "Armee XXI" entsprechende Infrastruktur und die auf die neuen Verhältnisse abgestimmten kantonalen Militärhoheiten sichergestellt.
Es ging mir auch darum, diese Probleme bereits zu Beginn des Jahres in sehr engem Kontakt mit den kantonalen Militärdirektorinnen und -direktoren besprechen zu können. Auf die Schaffung einer dritten Teilstreitkraft, die Territorialstreitkräfte, wird aus Gründen der Straffung der Verwaltung und künftiger schlanker Strukturen bewusst verzichtet. Das Armeeleitbild XXI und das Militärgesetz werden vom Bundesrat dem Parlament unterbreitet. Es ist, wie gesagt, vorgesehen, die entsprechende Botschaft im Verlaufe des Monats Oktober zu verabschieden. Dies geschieht, damit die Bevölkerung in der Abstimmung über die Volksinitiative zur Abschaffung der Armee von diesem Winter mindestens weiss, wie die Konzeption des Bundesrates für die "Armee XXI" aussieht, sodass auch die Kommissionen bereits im Winter mit den Vorberatungen beginnen können.