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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2012-03-14

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-14

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Im Rahmen der Untersuchung zur Finanzkrise und zur Herausgabe von UBS-Bankdaten an die USA haben die Geschäftsprüfungskommissionen eine Reihe von Massnahmen gefordert. Unter anderem haben die beiden Räte damals eine Motion angenommen, welche beantragte, dass eine gesetzliche Pflicht für die durchgehende Schriftlichkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates zu verankern sei. Dies sollte mit dem Ziel geschehen, dass die Protokolle des Bundesrates als Führungsinstrument dienen und die nachträgliche Nachvollziehbarkeit der Beratungen und der Beschlüsse des Bundesrates gewährleistet ist. Weitere Empfehlungen und Vorstösse zielten auf eine verstärkte Wahrnehmung der kollektiven Verantwortung des Bundesrates und auf eine Stärkung der Bundeskanzlei als Stabsstelle ab. Wir können nun der Fahne entnehmen, dass die Staatspolitische Kommission unseres Rates diese Hinweise im Wesentlichen aufgenommen hat. Dafür sind wir Ihnen dankbar, Herr Fluri und Herr Hodgers.

Es bleibt aber heute die Frage offen, wie der Bundesrat die Forderung in Artikel 13, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen werde schriftlich festgehalten, in der Praxis [PAGE 434] interpretieren wird. Es ist mir deshalb ein Anliegen, hier auch zu Protokoll zu geben, dass sich allenfalls die SPK und die GPK des Zweitrates mit dieser Frage noch einmal befassen werden. Wahrscheinlich wird es dann bereits möglich sein, die diesbezüglichen Erkenntnisse der Geschäftsprüfungskommissionen aus der laufenden Untersuchung zur Schweizerischen Nationalbank einfliessen zu lassen.