Joder Rudolf · Nationalrat · 2012-03-14
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-14
Wortprotokoll
Mit Artikel 29a soll neu für die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten ein Präsidialdienst geschaffen werden. Dieser Präsidialdienst steht für die Wahrnehmung der Aufgaben in den Bereichen internationale Beziehungen, Kommunikation, Protokoll sowie für die organisatorischen Belange zur Verfügung. Es ist vorgesehen, diesen neu zu schaffenden Präsidialdienst bei der Bundeskanzlei anzusiedeln.
Die Vorlage, die wir hier behandeln, heisst Staatsleitungsreform. Das Ziel dieser Staatsleitungsreform ist es, die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten und auch den Bundesrat zu stärken und die Regierungskapazität zu steigern. Ich glaube, dass dies mit dem Präsidialdienst nicht erreicht werden kann. Mit diesem Präsidialdienst schaffen wir einen weiteren Stab innerhalb der Bundeskanzlei. [PAGE 436]
In der Kommission wurde ein schönes Bild verwendet: Jemand sagte, die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident komme ihm vor wie ein erlahmter Tiger im Käfig, der krampfhaft versuche, nach draussen zu blicken, der aber wegen der zu eng gesetzten Stäbe um seinen Käfig herum nicht mehr in der Lage sei, die Wirklichkeit zu sehen und zu erfassen. Wir sind der Meinung, dass dieses Bild zutreffend ist und dass die Gefahr besteht, dass die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident eben vor lauter Stäben die Realität nicht mehr sieht. Für alle Aufgabenbereiche, die für diesen Präsidialdienst vorgesehen sind, stehen bereits heute in den entsprechenden Departementen Topspezialisten zur Verfügung. Diese haben Fachwissen und jahrelange Erfahrung, und auf diese Fachleute kann die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident selbstverständlich jederzeit bauen und zurückgreifen.
Wir schaffen zusätzliche Verwaltungsstellen, und wir schaffen vor allem neue Abgrenzungs-, Schnittstellen- und Koordinationsprobleme. Wir sind klar der Meinung, dass die Stellung des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin und des Gesamtbundesrates mit dieser Massnahme nicht gestärkt, sondern im Gegenteil geschwächt wird. Die Amtszeit für den Bundespräsidenten beträgt ein Jahr. Die Praxis zeigt, dass die betreffenden Personen während dieser sehr kurzen Amtsdauer dazu tendieren, sich vor allem auf ihre engste Entourage und auf Personen abzustützen, die sie bereits kennen; die Vermutung liegt sehr nahe, dass dieser Präsidialdienst dann kaum intensiv genutzt wird.
Wir sind der Meinung, dass die Zielsetzung mit diesem Präsidialdienst nicht erreicht werden kann. Wir schaffen neue Doppelspurigkeiten, die Verwaltung wird einmal mehr aufgebläht, und es entstehen neue Konkurrenzsituationen zwischen dem bestehenden persönlichen Stab und dem Präsidialdienst.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und diesen Präsidialdienst abzulehnen.