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Maier Thomas · Nationalrat · 2012-03-14

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es um einen weiteren Schritt in der Verarbeitung der Finanzkrise. Der Hauptteil dieser Vorlage wurde vor meiner Zeit im Nationalrat aufgegleist, beraten und beschlossen. Ich werde mich entsprechend kurzhalten und in der Eintretensdebatte unsere Grundhaltung erläutern und erklären, wie wir uns zu den einzelnen Minderheits- und Mehrheitsanträgen verhalten werden.

Im vorliegenden Entwurf geht es ja um die Liquidation von nachrichtenlosen Vermögen und deren Verwertung, die ins Bankengesetz aufgenommen werden sollen. Ursprünglich war geplant, eine solche Regelung im Rahmen einer gesetzlichen Gesamtlösung für die nachrichtenlosen Vermögenswerte zu finden. Dies hätten wir begrüsst. Leider war dies aber offensichtlich nicht mehrheitsfähig. Seit 1999 suchen wir nach einer Gesamtlösung. Diese scheint gescheitert. Diese unbefriedigende Situation lässt sich nun mit einer einfachen Bestimmung im Bankengesetz entschärfen, was die Grünliberalen unterstützen.

Die vorgeschlagene Regelung gibt Banken, die nachrichtenlose Vermögenswerte übernehmen, die Möglichkeit, solche Vermögenswerte zu liquidieren. Der Liquidationserlös fällt an den Bund, wobei die Ansprüche von Berechtigten, die sich auf die Publikation hin nicht gemeldet haben, erlöschen. Auf diese Weise würde dem Bankenplatz Schweiz die Möglichkeit eröffnet, gestützt auf eine gesetzliche Grundlage und unter Wahrung der Interessen der Berechtigten Altlasten zu liquidieren. Bei Artikel 37m Absatz 1 werden wir dem Antrag der Kommission zustimmen. Eine Untergrenze von 100 Schweizerfranken erachten wir als sinnvoll und praktikabel. Bei den zahlreichen Anträgen zu den Absätzen 2, 3 und 4 werden wir dem Konzept gemäss Minderheit I (Pelli) folgen.

Für uns absurd sind Vorstellungen, das dem Bund zufallende Geld spezifischen Aufgaben wie z. B. der AHV, gemäss der einen Minderheit, oder gegen Rassismus, gemäss einer anderen Minderheit, zuzuführen. Wir können und dürfen solch wichtige Aufgaben nicht mit so unsicheren und in ihrer Ergiebigkeit enorm schwankenden Finanzquellen direkt speisen. Viel besser ist es, dieses Geld in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen zu lassen, woraus dann wiederum quasi aus einem grossen Topf unsere Staatsausgaben ausgeglichen und stetig finanziert werden. Wir müssen hier wirklich aufpassen, denn sonst kommt ja jemand noch auf die Idee, dieses Geld z. B. direkt für die Finanzierung neuer Kampfjets zu verwenden. Lassen wir also solche systemwidrigen Umverteilungen, und speisen wir mit dem Geld direkt den Bundeshaushalt.

Für ebenso untauglich erachten wir den Antrag der Mehrheit. Dieser führt de facto dazu, dass nachrichtenlose Vermögen 112 Jahre verwaltet werden müssen, am Anfang bei den Banken, anschliessend beim Bund. Stellen Sie sich vor, 112 Jahre! Wie wollen Sie dies nur schon administrativ handhaben, um alle Ansprüche jederzeit auf Anfrage sauber und korrekt abwickeln zu können? Es geht hier nicht nur um Geld, sondern oft auch um materielle Dinge z. B. aus Schliessfächern, die in jedem Fall nach 62 Jahren liquidiert werden. Wir halten gemäss üblichem Vorgehen, auch in anderen Ländern, eine Frist von 50 Jahren für schon sehr genügend.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit I (Pelli) zu folgen.

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