Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-03-14
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Die Einleitung meiner Ausführungen ist ähnlich wie die von Kollege Hutter. Für die Fraktion der Grünen war und ist die Glaubwürdigkeit der Schweizerischen Nationalbank intakt. Den Titel der ausserordentlichen Session halten wir für überzogen. Über das Image lässt sich diskutieren.
Was ist zu lernen? Der Fall Hildebrand zeigte einmal: Es mangelt den Mitgliedern der SNB-Führung bei den Eigengeschäften an der nötigen Sensibilität. Das betrifft nicht nur Herrn Hildebrand, sondern offensichtlich auch das Direktoriumsmitglied Danthine. Leider hat die SNB die Frage der Eigengeschäfte ungenügend geregelt. Das ist nachzuholen. Die neue Lösung des SNB-Bankrates genügt nicht. Nicht nur ist kein Verbot der Eigengeschäfte vorgesehen, sondern der Bankrat und vor allem dessen Präsident sind davon ausgenommen. Ich habe eine Motion eingereicht, die diesbezüglich ein gesetzliches Verbot für die leitenden Organe und ihre Angehörigen verlangt. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, mögliche Interessenkonflikte zu verhindern und die SNB zu schützen. Zu beachten ist: Artikel 44 des SNB-Gesetzes verbietet der Führung andere wirtschaftliche Tätigkeiten schon heute.
Was die Aufarbeitung der Affäre angeht, sind wir Grünen einverstanden, dass die GPK sich mit der Affäre befasst und die Hintergründe erhellt. Für die Einsetzung einer PUK sehen wir den Bedarf nicht. Mit Interesse verfolgen wir die strafrechtliche Seite des Ganzen. Es ist ja schon eine Art Ironie, dass Hüter des alten Bankgeheimnisses mithilfe eines Bruchs desselben den Fall Hildebrand ins Rollen brachten. Nun müssen die Untersuchungsbehörden und Gerichte hier Licht ins Dunkel bringen.
Zur Frage der Aufsicht hat der Bundesrat bei Professor Richli ein Gutachten bestellt. Es bestätigt, dass heute die Geschäftsführung im Bereich der Geld- und Währungspolitik von der Aufsichtstätigkeit des Bankrates ausgenommen ist. Verwundert stellen wir fest, dass der Bundesrat diesbezüglich über die heikelsten Passagen des Berichtes hinwegliest. Diese stehen auf Seite 45. Dort heisst es: "Die Frage muss erlaubt sein, ob damit eine echte Aufsichtswirkung erreicht werde. Es ist kaum anzunehmen, dass der Beizug der Stellvertreterinnen und Stellvertreter die Aufsichtskompetenz stärkt. Es könnte sein, dass diese Konstruktion nicht zu einer grösseren (Selbst-)Kontrolle der Geschäftsführung führt, als sie das Direktorium aufgrund seines gesetzlichen Auftrags ohnehin betreiben muss."
Leider macht Gutachter Richli keinen Vorschlag, und der Bundesrat geht auf die Problematik der Selbstkontrolle nicht ein. Er wiederholt nur, dass die Verteilung der Aufsichtskompetenzen gemäss Gutachten dem Anliegen der Unabhängigkeit der SNB entspricht. Dem widersprechen wir nicht. Dass aber die Geld- und Währungspolitik als einzige Domäne keiner eigentlichen Aufsicht unterliegt, halten wir Grünen für problematisch. Wir reichen deshalb auch zu diesem Thema eine Motion ein und fordern den Bundesrat auf, sich dieser Frage zu stellen.
Zum Schluss noch Folgendes zu den traktandierten Vorstössen: Die Grünen lehnen die zwei Motionen der SVP-Fraktion 11.3057 und 11.3540 ab; diese mischen sich in die auch verfassungsrechtlich gestützte Unabhängigkeit der SNB ein. Die SNB hat sich unseres Erachtens nicht zu sehr, sondern eher zu wenig konsequent gegen die Erstarkung des Schweizerfrankens gewehrt; vor allem, als es um die Grenze von Fr. 1.30 bzw. 1.35 ging, hätten wir uns eine härtere Linie der SNB gewünscht. Das ist auch heute noch der Fall. Es braucht ein Franken-Euro-Verhältnis im Bereich von 1.40. Der Entscheid liegt bei der SNB. Disziplinierende Regeln wollen wir aber nicht, auch keine Vorgaben zu den Goldreserven oder den minimalen Eigenmitteln. Wir stehen zur Unabhängigkeit der Nationalbank.
Das Postulat Leutenegger Oberholzer 11.4173 empfehlen wir zur Annahme. Die Motion Lustenberger 11.3253 dagegen lehnen wir ab. Die SNB und ihre Politik sind Bundes- und nicht Kantonssache.