Jutzet Erwin · Nationalrat · 2001-09-20
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
Worum geht es hier? Der Teil des Titels der Vorlage in Klammern sagt eigentlich alles: Es geht um die elektronische Führung der Personenstandsregister. Die Beurkundung des Personenstands, die in den 1750 Zivilstandskreisen erfolgt, soll vom Bund in einer zentralen Datenbank informatisiert werden - an der Funktion des bisherigen Registers wird grundsätzlich nichts geändert. Das Informatikprojekt erfordert eine gesetzliche Grundlage, "sedes materiae" ist das ZGB. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen erfolgt dabei so, dass der Bund für den Aufbau und den Betrieb der zentralen Datenbank zuständig ist, während die Kantone Mitwirkungsrechte bei den Ausführungsbestimmungen und in Bezug auf den Betrieb und die Weiterentwicklung des Informatiksystems haben. Sie tragen wie bis heute die Betriebskosten des Zivilstandsregisters; diese betragen für die Datenbank etwa 2,3 Millionen Franken jährlich, und sie werden im Verhältnis zur mittleren Wohnbevölkerung aufgeteilt. Der Bund übernimmt gemäss Abänderungsentscheid des Ständerates Investitionskosten bis zu einer Höhe von maximal 5 Millionen Franken.
Die Vorlage wurde in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen ausgearbeitet. Die Daten werden in den Kantonen eingegeben und können dort abgerufen werden, fliessen aber auf einer Datenbank zusammen. Zentrales Anliegen ist der Datenschutz; die entsprechenden Grundsätze sind in Artikel 43a geregelt. Im Wesentlichen wird es darum gehen, die Software so zu programmieren, dass die Behörde nur auf jene Daten Zugriff hat, die sie tatsächlich auch sehen darf.
Es ist vorgesehen, dass das neue System im Verlaufe des Jahres 2003 in Vollbetrieb genommen werden kann.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und sie zu genehmigen.