Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-09-20
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
In den rund 1750 Zivilstandsregistern, die heute in der Schweiz geführt werden, kommen sehr viele Daten zusammen. Diese müssen aber immer wieder nachgeführt und ergänzt werden, wenn Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle oder Kindsanerkennungen nachzutragen sind. Nachdem viele Menschen heute immer häufiger nicht nur eines, sondern gleich mehrere Bürgerrechte besitzen, kann schon ein einfaches Ereignis gleich an mehreren Orten zu erheblichen Mutationsarbeiten führen. [PAGE 1085] Dass unter diesen Umständen die Möglichkeiten der EDV genutzt werden sollen, leuchtet ein. Deshalb wird unsere Fraktion grundsätzlich auch auf die vorgeschlagene Gesetzesänderung eintreten.
Es ist erfreulich und auch sachlich richtig, dass der Bund bei der Ausarbeitung der konkreten Lösung zwar vorangegangen ist, jedoch die Kantone von Anfang an in die Arbeiten mit einbezogen hat. Denn eine Umstellung auf ein neues System funktioniert in Tat und Wahrheit nur dann optimal, wenn die neue Lösung von den Anwendern und von den Benutzern - das sind in erster Linie nun eben die Zivilstandsämter - mitgetragen und mitgestaltet werden kann. Wir begrüssen aber auch ausdrücklich, dass der Bundesrat mit seiner Vorlage von Anfang an Transparenz und eine ausdrückliche Rechtsgrundlage schaffen will. Die Führung des Bundes in dieser Sache ist richtig, und ebenso erscheint die getroffene Kostenteilung zwischen Kantonen und Bund, wie sie der Ständerat jetzt vorschlägt, als fair.
Auch die Fragen des Datenschutzes, namentlich jene der Zugriffsberechtigungen, die uns in der Kommission am meisten beschäftigt haben, sind unseres Erachtens überzeugend gelöst. Ich weise darauf hin, dass schon bisher praktisch keine Beanstandungen im Bereich Datenschutz zu verzeichnen gewesen waren. Wenn überhaupt Beanstandungen vorkamen, dann waren es Äusserungen dagegen, dass der Datenschutz gar zu streng gehandhabt werde.
Ich stelle fest: Die Vorlage ist begründet, gut durchdacht und sinnvoll vorbereitet. Die ganz wenigen Stolpersteinchen sind in der Beratung des Ständerates und in unserer Kommission noch ausgeräumt worden. So liegt heute ein Antrag vor diesem Rat, dem wir mit Überzeugung zustimmen können und an welchem wir auch in der Detailberatung nicht noch lange herumwerkeln müssen.