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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2001-09-20

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Der Antrag Seiler ist erst heute eingereicht worden. Die Kommission hatte deshalb nicht die Möglichkeit, ihn zu besprechen. Die vom Ständerat vorgenommene Änderung gab in der Kommission auch nicht Anlass zu einer Diskussion, und auch der Bundesrat war mit dieser Änderung einverstanden.

Ich weise darauf hin, dass die Änderung nur den deutschen Text betrifft, obwohl dies einigermassen erstaunlich ist. Ich gehe davon aus, dass der französische Text ursprünglich nicht ganz richtig übersetzt worden ist, denn es geht um den folgenden Unterschied: Herr Seiler und ursprünglich auch der Bundesrat wollten, dass sich der Vorbehalt auf die kantonale Gesetzgebung beziehe; der Ständerat würde das jetzt in einem formellen Gesetz machen. Im französischen Text steht "dans une loi cantonale"; es heisst also bereits in der ursprünglichen Fassung "Gesetz", da gibt es eigentlich keinen Unterschied zum Antrag Seiler.

Wichtig scheint mir, dass der Grundsatz bleibt. Nach Absatz 3 bestimmt der Bundesrat "die Behörden ausserhalb des Zivilstandswesens, denen die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nötigen Daten regelmässig oder auf Anfrage bekannt gegeben werden". Der Unterschied liegt in der Ausnahme. Kollege Seiler möchte, dass die Kantone ihre Gesetzgebung nicht zu ändern brauchen, er möchte die kantonale Gesetzgebung vorbehalten. Das heisst, es können verschiedene Gesetze sein. Es können auch Verordnungen sein, weil der Begriff "Gesetzgebung" weiter geht als der Begriff "Gesetz". Demgegenüber möchte der Ständerat diese Ausnahmen in einem einzigen kantonalen Gesetz vorsehen. Die "sedes materiae" wären dann klar: Es gäbe ein kantonales Gesetz, ein formales Gesetz, das auch referendumsfähig wäre.

Ich persönlich würde Ihnen vorschlagen, den Antrag Seiler abzulehnen. Meines Erachtens ist das Ziel, das er verfolgt, mit beiden Lösungen möglich.

Zudem würden wir eine Differenz zum Ständerat schaffen und diese dringende Gesetzesrevision verzögern. Ich meine, dass es sich hier nicht lohnt, eine Differenz zu schaffen, vor allem auch, wenn man sieht, dass zum französischen Text überhaupt kein Unterschied besteht.

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