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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2013-06-12

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-12

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so: Die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist ein grosser Erfolg. Beim Personenverkehr erbringt das Rollmaterial heute eine sehr gute Leistung. Auch beim Güterverkehr sind wir auf gutem Weg, auch wenn schneller für uns natürlich besser wäre. Wir anerkennen das vorläufige Ergebnis aber ausdrücklich und hoffen, dass man jetzt wirklich nicht nachlässt, denn noch sind viele Anwohnerinnen und Anwohner von übermässigem Lärm betroffen.

Ein Bereich ist jetzt noch sehr wenig beachtet worden; dort gibt es nur wenig Verbesserungen. Dieser Bereich ist der Rangierlärm. Darum möchte ich Artikel 1 Absatz 2 so erweitern, dass die Lärmsanierung auch da ernsthaft vorangetrieben wird. Beim Rangieren entstehender Lärm ist nicht vergleichbar mit dem Lärm rollender Güterzüge. Bei den Rangieranlagen entsteht Lärm erstens beim Bremsen, zweitens beim Schieben und drittens beim Aufprallen der Güterzüge. Der Lärm stört je nach Windverhältnissen auch noch kilometerweit entfernt. Er ist so gross, dass die Schonung von Siedlungsgebiet gar nicht immer möglich ist. In der Nacht ist er besonders unangenehm. Indem man den Mittelwert des Lärms misst und nicht den Lärm der viel lauteren Einzelereignisse, zum Beispiel eben das Knallen der Bremsen und das Aufprallen der Wagen, wird man den Schutzansprüchen der Bevölkerung nicht gerecht.

Sie kennen meine Sensibilität als Fluglärmbetroffener bezüglich Lärmimmissionen. Ich kann aber sagen: Wenn der Flugbetrieb in der Nacht eingestellt ist, wird es still, doch das ist beim Rangierbetrieb viel weniger der Fall. Um den Güterverkehr in der Fläche weiterzuentwickeln, sind auch neue Anlagen notwendig. Um die Akzeptanz der Gemeinden und der Bevölkerung zu erlangen, müssen wir die bestehenden Konflikte ernst nehmen. Wir sind darauf angewiesen, dass innerhalb der engen räumlichen Verhältnisse in unserem Land neue Anlagen gebaut oder bestehende umgebaut und erweitert werden können. Das Vertrauen der Bevölkerung und der Gemeinden in der Umgebung, aber auch die Bereitschaft, sich des Rangierlärms anzunehmen, sind Zeichen dafür, dass man die Bevölkerung ernst nimmt.

Der Rangierbahnhof Limmattal, den ich erwähnen möchte, ist ein Beispiel für viele Anlagen in der Schweiz. In den Sechzigerjahren hat man den Gemeinden einen "Flüsterbahnhof" versprochen, und wenn die dortigen Leute jetzt in der Nacht aus dem Schlaf gerissen werden, ist es nicht wegen "flüsternder" Güterwagen. Erst nach jahrelangen Anstrengungen wurden die Forderungen der Gemeinden von den SBB ernst genommen, auch weil ihnen bewusst war und ist, dass eine Erweiterung der Anlage um den Gateway-Terminal auch am Widerstand der umliegenden Gemeinden scheitern kann.

Mein zweiter Antrag betrifft die Finanzierung laut Artikel 1 Absatz 1 des Beschlussentwurfes. Das hat einen Zusammenhang zum Antrag zum Rangierlärm. Der Kredit ist nicht ausgeschöpft, und jetzt soll er um 300 Millionen Franken gekürzt werden. Wenn wir die Problematik des Rangierlärms ernst nehmen, müssen wir uns aber überlegen, welches Signal wir der Bevölkerung senden, wenn jetzt auf der einen Seite nichts getan wird, um den Rangierlärm zu reduzieren, und man gleichzeitig sagt, wir bräuchten die 300 Millionen Franken nicht für die Lärmsanierung.

Diese 300 Millionen Franken sollen eingesetzt werden für Verbesserungen, für den passiven Lärmschutz und auch für die Forschung an Technologien, mit denen langfristig eine Reduktion des Lärms an der Quelle erreicht wird. Ein Verpflichtungskredit heisst ja auch nicht, dass man verpflichtet ist, das Geld auszugeben, aber das Geld steht bereit für sinnvolle, effiziente Lösungen. Die sollen nicht am Geld scheitern.

Der Minderheitsantrag zu Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzentwurfes betrifft die Kompetenz des Bundesrates, die Frist zu verlängern, bis zu der alle Güterwagen die Emissionsgrenzwerte einhalten müssen. Wir finden, es ist ein falsches [PAGE 942] Signal, wenn dem Bundesrat bereits die Kompetenz für die Fristerstreckung gegeben wird. 2020 sollen alle Güterwagen umgerüstet sein. Wenn wir jetzt schon signalisieren, es dürfe auch zwei Jahre später sein, dann werden sich die Betreiber darauf einstellen, und sie werden Anträge stellen, die Frist zu verlängern. Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, dann soll das Parlament noch einmal dazu Stellung nehmen können.

Zuletzt nehme ich noch Stellung zur Minderheit Hurter Thomas zu Artikel 2 Absatz 2: Dieser Antrag versucht, die verpflichtenden Massnahmen aufzuweichen, und zwar gerade dort, wo die Sanierungen an den Fahrzeugen nicht ausreichen - gerade auch bei den Rangieranlagen ist das der Fall. So sollen Massnahmen gegen die Lärmausbreitung nur noch fakultativ ergriffen werden müssen. Die Kann-Formulierung im Antrag anstelle der verpflichtenden Formulierung eröffnet die Möglichkeit, Sanierungen hinauszuschieben. Ausreden finden sich immer. Denken Sie aber daran, dass die Bevölkerung wahrnimmt, ob sie mit Verbesserungen rechnen kann oder ob sie hingehalten werden soll.

Wenn es Ihnen ernst ist mit der Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene, zeigen Sie dies, indem Sie meine Minderheitsanträge unterstützen und den Antrag der Minderheit Hurter Thomas ablehnen.

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