Heim Bea · Nationalrat · 2013-06-12
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-12
Wortprotokoll
Auch hier sieht die Staatspolitische Kommission die Situation ein wenig anders als das Büro. Wir haben in der ersten Lesung einen Minderheitsantrag abgelehnt, der ermöglichen wollte, dass eine Standesinitiative hier im Rat von einem Ratsmitglied aus dem Kanton der Standesinitiative vertreten werden kann, wenn die Mehrheit der Abgeordneten aus diesem Kanton ein solches Mitglied bestimmt. Die Kommission hat nun aber in der zweiten Lesung selbstkritisch festgestellt, dass sie diese Frage in der ersten Lesung zu wenig gewichtet hat; es sprechen nämlich wichtige Gründe für diese Regelung.
Die Standesinitiative ist ein verfassungsmässiges Recht. Hinter ihr steht die Mehrheit eines Kantonsparlamentes, in einigen Fällen sogar eine Mehrheit der kantonalen Bevölkerung, wenn eine kantonale Volksabstimmung stattgefunden hat. Wir meinen, es sei eine Frage des gebührenden Respektes, dass ein solches Anliegen hier im Rat mündlich vertreten werden kann. Dabei ist gewiss keine wesentliche Mehrbelastung des Ratsbetriebes zu befürchten, es handelt sich hier nur um eine Möglichkeit. In vielen Fällen wird diese Möglichkeit nicht benützt werden, zum Beispiel dann nicht, wenn eine Standesinitiative weitgehend gegenstandslos geworden ist, was ja nicht selten der Fall ist. Aber wenn sich wirklich eine Mehrheit der Ratsmitglieder aus einem Kanton zusammenrauft und sich auf eine Vertretung des Anliegens des Kantons einigen kann, so sollte diese Möglichkeit doch eigentlich bestehen. Dass es die kleinen Kantone dabei etwas einfacher haben als die grossen, ist ja nur sympathisch. [PAGE 933]
Wir bitten Sie im Namen der Staatspolitischen Kommission also einstimmig, den Antrag des Büros abzulehnen.