Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2013-04-17
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-17
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" wurde am 4. Juli 2011 von einem aus 27 Mitgliedern bestehenden überparteilichen Initiativkomitee eingereicht. Die Initiative basiert auf der Motion Föhn 09.3525, welche am 12. April 2011 vom Parlament abgelehnt worden ist. Bei dieser Initiative geht es formell nicht um die Frage "Schwangerschaftsabbruch - ja oder nein?", sondern um die Frage der solidarischen Finanzierung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs durch die Grundversicherung. Die Initiative verlangt, dass Abtreibungen und Mehrlingsreduktionen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gestrichen werden, unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen. Gemäss Initianten wären dies Vergewaltigung oder Gefährdung des Lebens der Mutter.
Mit ihrer Initiative wollen die Initianten die obligatorische Krankenversicherung von ihrer Meinung nach fragwürdigen Leistungen entlasten und somit Kosten sparen. Wer plane abzutreiben, könne freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen. Erklärte Ziele sind die Senkung der Prämien und die Reduktion der Anzahl Abtreibungen. Bei einer Annahme der Initiative würde es eine Übergangsfrist von neun Monaten geben.
Am 2. Juni 2002 stimmte die Schweizer Bevölkerung mit 72,2 Prozent Jastimmen dem straflosen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu. Gleichzeitig befürwortete die Bevölkerung, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für einen straflosen Abbruch übernimmt.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Streichung der Übernahme der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs schädliche gesundheitliche und soziale Auswirkungen hätte. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass die Schwangere informiert und beraten wird und dass sie den Abbruch schriftlich verlangt. Dies ist innerhalb des heutigen Rechtes festgelegt. Bei einem Ausschluss aus der Versicherung würde der Abbruch vielfach ausserhalb des gesetzlichen Rahmens ausgeführt. Dabei könnte die Behandlungsqualität nicht garantiert werden, was schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Frauen und entsprechende Kostenfolgen nach sich ziehen könnte.
Der Bundesrat lehnt die Initiative auch deshalb ab, weil neu die finanzielle Lage der Frau den Entscheid für einen Abbruch beeinflussen würde. Es würde zudem eine Rechtsunsicherheit entstehen, denn man müsste feststellen, wer wirklich vergewaltigt wurde und wer nicht. Des Weiteren weist [PAGE 658] der Bundesrat darauf hin, dass die Einsparungen äusserst gering wären, zumal die Abbruchrate in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr tief sei. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Die Mehrheit der Kommission lehnt die Initiative ebenfalls klar ab. Es wurde in der Kommission mehrmals erwähnt, dass die Argumentation der Initianten widersprüchlich sei. So sagten diese beispielsweise einerseits, es gehe nur um die Kosten, andererseits aber, es gehe nicht um die Kosten, sondern um die Ethik. Gemäss der Mehrheit der Kommission könnten mit dieser Initiative die Kosten nur marginal bzw. gar nicht gesenkt werden. Santésuisse spricht von aktuell insgesamt 8 Millionen Franken Abtreibungskosten pro Jahr. Das sind 0,03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten, Tendenz sinkend, denn es gibt immer weniger Abtreibungen. Es gilt ausserdem zu bedenken, dass Frauen die Kosten via Selbstbehalt und Franchise zu einem grossen Teil selber tragen. Die Ersparnis pro Beitragszahler wäre demnach minim. Indirekte Kosten eines illegalen Abbruchs, welche von der Krankenkasse übernommen werden müssten, könnten die Kosten sogar ansteigen lassen.
Die Mehrheit der Kommission betont, dass mit dieser Initiative keine Reduktion der Anzahl Abtreibungen erzielt werden kann. Der Entscheid für oder gegen eine Abtreibung wird angesichts der Lebensperspektiven gefällt, die sich aufgrund der bestehenden Situation ergeben und nicht aufgrund eines Abwägens, ob die Kosten für einen Abbruch bezahlbar sind oder nicht. Eine solche rein wirtschaftliche Betrachtungsweise verkennt die wahre Situation eines Schwangerschaftskonflikts und die Tragik, die jeweils dahintersteht. Die Abtreibungsrate ist übrigens seit der Einführung der Fristenregelung tendenziell eher gesunken und ist in der Schweiz ohnehin sehr tief.
Im Namen der Freiheit setzen sich die Initiantinnen und Initianten dafür ein, dass wir keine Leistungen querfinanzieren müssen, die wir selber ablehnen. Da stellt sich dann natürlich die Frage, ob wir hier nicht eine Büchse der Pandora öffnen. Welches wäre die nächste Leistung, welche wir dann unter solchen Voraussetzungen streichen würden? Zum Beispiel, wenn jemand jahrelang geraucht hat und dann deswegen Kosten verursacht? Die obligatorische Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Mit der Streichung dieser Leistung aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung fände eine Entsolidarisierung im Gesundheitswesen statt. Sie würde jene Frauen am stärksten treffen, die sich wegen ungeplanter Schwangerschaft ohnehin in einer Notlage befinden und von ihrer Lebenslage her finanziell wenig Spielraum haben. Sie hätten eine grosse zusätzliche Belastung zu tragen, wenn ihnen noch die finanziellen Kosten für den Schwangerschaftsabbruch aufgebürdet würden. Die Frauen und nicht etwa die mitverantwortlichen Männer würden sozial isoliert.
Mit einem Ja zu dieser Initiative würde die vom Volk angenommene Fristenregelung, wonach jede Frau Zugang zu einem fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch hat, wieder zunichtegemacht. Ungewollte Schwangerschaften stellen eine gesundheitliche Gefährdung und Belastung für die betroffenen Frauen dar. Sie sind vergleichbar mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Depressionen, Unfällen, Stoffwechselerkrankungen usw., deren Behandlung von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen wird. Der Schwangerschaftsabbruch wird via Krankenversicherung finanziert. Der Gesetzgeber war zudem der Ansicht, dass eine ungewollte Schwangerschaft stets ein Gesundheitsrisiko darstellt.
Die Idee der Initianten betreffend Abschliessung einer Zusatzversicherung wurde von der Kommissionsmehrheit als befremdend empfunden. Keine Frau plant, dereinst eine Abtreibung zu vollziehen. Geburt ist auch keine Krankheit, Kontrollen der Schwangerschaft auch nicht. Abtreibungen lassen sich nicht durch Sanktionen, sondern durch gute Lebensperspektiven verhindern.
Die Minderheit wollte in erster Linie das Zeichen setzen, dass jemand für die Kosten einer selbstverschuldeten Abtreibung selbst aufzukommen habe, schliesslich seien die Möglichkeiten zur Verhütung vorhanden. Es wurde ebenfalls betont, dass es nicht darum gehe, die Fristenlösung infrage zu stellen. Die Minderheit schloss sich der Argumentation der Initianten an, welche auf die Menschenwürde des Embryos und auf die Gewissensfreiheit der Prämienzahler verwies, und betonte, dass es Aufgabe des Staates sei, das menschliche Leben zu schützen.
Gemäss Auffassung der Mehrheit hält die Initiative nicht, was sie verspricht. Die Initiative führt entgegen ihrer bereits im Titel festgehaltenen Absicht nicht zu einer Kosteneinsparung, geschweige denn zu einer Prämienverbilligung. Sie wird somit zu einer unnützen Sparübung zulasten der betroffenen Frauen. Wenn das Ziel der Initiative nicht erreicht werden kann, dann fragt man sich, was denn sonst die Absicht ist. Die Kommission lehnt die Initiative klar ab, und zwar mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.