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Germann Hannes · Ständerat · 2013-09-24

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-24

Wortprotokoll

Die parlamentarischen Beziehungen zu ausländischen Parlamenten sind eine Ergänzung zu den Tätigkeiten des Bundesrates auf internationaler Ebene. Basis dafür sind die in der Revision der Bundesverfassung von 1999 erweiterten Mitwirkungsrechte des Parlamentes in der Aussenpolitik. Diese Mitwirkungsrechte beziehen sich namentlich auf aussenpolitische Grundsatzfragen und Entscheide an internationalen Versammlungen. Stichworte dazu sind: Interparlamentarische Union, Frankophonie, aber auch Europarat, Efta, EU, OSZE usw. Auch die Pflege der Beziehungen zu ausländischen Parlamenten gehört dazu.

Der Chef für internationale Beziehungen der Parlamentsdienste nimmt eine Schlüsselrolle bei der Wahrnehmung und Umsetzung dieser Aufgaben ein. Er ist gegen aussen die erste Ansprechperson. Auf operativer Ebene kommt dieser Person eine Vermittlerrolle zwischen Ausland und Ratspräsidien zu.

Warum aber braucht es einen Botschaftertitel dafür? Nun, im operativen Tagesgeschäft ergeben sich Probleme, sodass die Effizienz der Arbeit eingeschränkt wird. Das gründet auf unterschiedlichen Interpretationen der Funktion des Verantwortlichen für internationale Beziehungen des Parlamentes. Ohne diplomatischen Titel ist es in der Welt der Diplomatie oft schwierig bis unmöglich, direkte Kontakte zu Botschaftern oder Missionschefs zu etablieren. Der Verantwortliche muss sich dann für ein einfaches Anliegen des [PAGE 877] Parlamentes auf einem umständlichen Weg über die zuständigen Stellen des EDA kundig machen. Das erschwert die Arbeit der Legislative und wird, je nach Situation, der Bundesversammlung auch in keiner Weise gerecht.

Aus diesem Grund hat die Verwaltungsdelegation am 18. Februar 2011 beim Bundesrat beantragt, dem Verantwortlichen für die internationalen Beziehungen der Bundesversammlung den Botschaftertitel zu verleihen. Der Bundesrat hat am 26. September 2011 dieses Ansinnen ein erstes Mal abgelehnt mit dem Verweis auf die restriktive Praxis bei der Verleihung von diplomatischen Titeln, was ja an sich zu begrüssen ist. Zudem verwies er auf die nicht völlig erfüllten kumulativen Kriterien. Es folgte ein Wiedererwägen durch die damalige Verwaltungsdelegation am 7. Oktober 2011. Mehr als ein Jahr später lehnte der Bundesrat den Antrag erneut ab.

Daraufhin hat die Verwaltungsdelegation, bestehend aus den Präsidien sowie den Vizepräsidien beider Räte, das Büro des Ständerates damit beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Bundesversammlung selber entscheiden könne. Das ist nun so geschehen: Die Kommissionsinitiative vom 15. Februar 2013 ist vom Büro des Nationalrates am 4. März 2013 gutgeheissen worden. Der Ihnen jetzt vorliegende Wortlaut der parlamentarischen Initiative vom 17. Mai ist das Ergebnis der zweiten Phase, also der Umsetzung des Anliegens. Aufgrund dieses Entwurfes ist der Bundesrat noch einmal über die Bücher gegangen. Nach Gesprächen und zwei Briefwechseln signalisiert die Exekutive nun die Bereitschaft, im Sinne einer einmaligen Ausnahme dem Verantwortlichen für den Bereich Internationale Beziehungen des Parlamentes den Botschaftertitel zu verleihen.

Der Bundesrat verweist darauf, dass Titel gemäss Artikel 3 Absatz 1 der Bundespersonalverordnung immer ad personam verliehen würden. Gleichzeitig sei der Titel immer an eine Funktion gebunden. Um Missverständnisse für die Zukunft auszuschliessen, hält der Bundesrat in seinem Schreiben vom 3. September 2013 wörtlich fest: "Die Argumente, welche für eine Verleihung des Botschaftertitels an Herrn Fischer gesprochen haben, gelten unabhängig von der Person ... Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat bei unveränderter Ausgangslage auch für die Nachfolge von Herrn Fischer der Titelverleihung zustimmen wird."

Damit sind wir auch am Ende eines längeren Irrweges, einer bürokratischen Übung, welche die Ratsbüros eigentlich auch über Gebühr beschäftigt hat. Das Büro des Ständerates schliesslich nimmt mit Genugtuung von diesen Ausführungen Kenntnis und bedankt sich für das im Bundesrat gewachsene Verständnis. "Ende gut, alles gut" - oder mindestens: "Botschaftertitel erteilt".

In Anbetracht dessen und ganz im Sinne der Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juli dieses Jahres ziehen wir die parlamentarische Initiative 13.401 zurück.