Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2012-05-03
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-03
Wortprotokoll
Die Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, also zu Arbeitszeiten, Ergonomie, Arbeitsorganisation usw., ist eine gesundheitspolitisch bedeutende Aufgabe. So leiden beispielsweise 18 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung an teilweise arbeitsbedingten Rückenschmerzen. Die aus mangelhaftem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entstandenen Gesundheitskosten sind enorm hoch; Schätzungen gehen von bis zu 10 Milliarden Franken pro Jahr aus.
Dem steht eine bescheidene Kontrolltätigkeit der kantonalen Arbeitsinspektorate gegenüber. Laut der Betriebszählung 2008 gibt es in der Schweiz rund 450 000 Arbeitsstätten, in denen über 4,1 Millionen Personen arbeiten. Die kantonalen Arbeitsinspektorate haben im Jahr 2008 - aus diesem Jahr stammen meine Zahlen - dem Seco 12 251 Betriebsbesuche gemeldet. Zieht man davon die UVG-relevanten Besuche ab, die in den Kantonen mehrheitlich durch den UVG-Prämienzuschlag für Berufsunfall- und Berufskrankheitsprävention entschädigt werden, bleiben nur 801 Betriebsbesuche übrig, bei denen hauptsächlich die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsgesetz kontrolliert wurde. Mit 801 Betriebsbesuchen werden pro Jahr lediglich 0,17 Prozent der schweizerischen Betriebe schwergewichtig auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes kontrolliert. Das ist zu wenig.
Faktisch haben sich die Kantone damit aus dem Vollzug des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Der öffentlich-rechtliche Charakter des Arbeitsgesetzes kommt so nicht mehr zum Tragen. Ob in einem Betrieb Gesundheitsvorschriften eingehalten werden oder Gesundheitsbelastungen überhandnehmen, scheint Privatsache zu werden; dies, obschon die daraus entstehenden Gesundheitskosten dann letztlich auch von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen. Auf dem Arbeitsmarkt macht sich mancherorts eine gewisse Verwilderung der Arbeitsbedingungen bemerkbar: Verletzung der Pausenregelung, zu lange Arbeitszeiten, zu schwere Traglasten, schlechte Raumluft, zu belastende Schichtpläne oder hohe Lärmbelastung. Dies alles schlägt negativ auf die Gesundheit der Betroffenen durch. Das darf so nicht weitergehen.
Da setzt mein Postulat an. Das Seco hat die Oberaufsicht über das Arbeitsgesetz. Mein Postulat will den Bundesrat beauftragen, zu prüfen und zu berichten, wie die jetzige Situation bezüglich Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessert werden kann; damit kann ein gewichtiger Präventionsbeitrag der kantonalen Arbeitsinspektorate zur Senkung der Gesundheitskosten garantiert werden.
Der Bundesrat beantragt, dieses Postulat anzunehmen - ich danke ihm dafür -, denn auch der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass hier Verbesserungspotenzial besteht. Er bestätigt, dass die Kosten, die durch arbeitsbedingte Erkrankungen entstehen, beträchtlich sind und die ganze schweizerische Volkswirtschaft betreffen. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist also wichtig. Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und das Postulat anzunehmen. Der Handlungsbedarf ist gegeben, und es geht darum, vorausschauend und präventiv zu wirken und die Gesundheitskosten im Interesse der gesamten Volkswirtschaft zu senken.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme des Postulates.