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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2001-09-20

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Namens der Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen.

Wir unterstützen zwar grundsätzlich die Stossrichtung der uns unterbreiteten Vorlage. Im Vorfeld der Gesamtrevision des Anag, die nun wirklich - das erwarte ich auch - so rasch als möglich ins Parlament kommen sollte, macht es aber wenig Sinn, mit einzelnen vorgezogenen Partialrevisionen in irgendeiner Form Teile aus der Gesamtrevision herauszubrechen und isoliert zu behandeln. Mit Sicherheit würde die Kohärenz einer als Gesamtrevision geplanten Gesetzesvorlage gefährdet.

Das gilt meines Erachtens im Übrigen auch für die Parlamentarische Initiative Hess Hans (00.420), die ebenfalls eine Revision des Anag bezweckt, vom Ständerat jedoch überwiesen wurde. Ich persönlich habe aus formellen Gründen wenig Verständnis für diesen Entscheid des Ständerates. Man kann sich nicht bei der Parlamentarischen Initiative Goll aus formellen Gründen auf ein Nichteintreten festlegen und gleichzeitig der Parlamentarischen Initiative Hess Hans Folge geben. Das ist in formeller Hinsicht inkonsequent und lässt sich mit keiner noch so ausgefeilten Argumentation nachvollziehbar vertreten.

Der Parlamentarischen Initiative Goll muss man in diesem Zusammenhang immerhin noch anrechnen, dass sie bereits im Dezember 1996 eingereicht wurde. Trotzdem soll aufgrund der heute quasi abgeschlossenen Arbeiten zur Gesamtrevision des Anag nicht auf die Vorlage eingetreten werden. Der Begriff der sich überholenden Gesetzgebung mag in diesem Zusammenhang wohl als nicht so weit hergeholt empfunden werden.

Folgende Gründe sprechen heute für ein Nichteintreten:

1. Die geplante Vorlage dient nicht nur der Beseitigung von Härtefällen. Es soll vielmehr ein genereller Anspruch geschaffen werden, gemäss dem Ehepartner nach Auflösung der Ehe oder auch nur des gemeinsamen Haushalts in der Schweiz bleiben dürfen, wenn die Ausreise als persönlich unzumutbar angesehen wird. Mit dem neuen Ausländergesetz sollen in anderen Bereichen weitere neue Rechtsansprüche geschaffen werden. Hierzu hat die CVP im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens grundsätzliche Bedenken geäussert. Die Begründung von neuen Rechtsansprüchen im Ausländerrecht ist unseres Erachtens nicht unproblematisch und muss in jedem Fall im Rahmen eines Gesamtkonzepts betrachtet und evaluiert werden, keinesfalls aber isoliert.

2. In einem weiteren Punkt, welcher mit der Parlamentarischen Initiative Goll anvisiert wird, findet sich eine ähnliche Problematik. Der Entwurf des Bundesrates zum Ausländergesetz sieht vor, dass der Familiennachzug grundsätzlich vom Vorliegen einer ehelichen Gemeinschaft abhängig gemacht wird. Bei der Parlamentarischen Initiative Goll will man diese Regelung nicht. Dabei ist doch eben gerade das Zusammenleben der Ehegatten der Anknüpfungspunkt für die Einreise in die Schweiz. Auch diese Diskussion darf nicht isoliert geführt werden, sondern muss im Rahmen der Gesamtrevision politisch ausgefochten werden.

3. In der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Revision des Ausländergesetzes können schon heute Härtefälle geregelt und entsprechende Aufenthaltsrechte zugesprochen werden. Dies geschieht gestützt auf die bundesgerichtlich mitentwickelten Leitlinien der Härtefallprüfung. Man muss sich bewusst sein, dass diese bundesgerichtlich festgelegten Leitlinien im innerkantonalen Instanzenzug gewiss einfliessen, um eine allzu stark auseinander klaffende Rechtspraxis in den Kantonen zu verhindern.

Aus all diesen formellen Gründen empfehle ich Ihnen namens der Mehrheit der CVP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten und die Minderheit zu unterstützen.