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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2012-06-01

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-01

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Lüscher verlangt eine Ergänzung von Artikel 7 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht. Sie will einem ausländischen Schiedsgericht generelle Entscheidungspriorität für die Beurteilung der Gültigkeit der Schiedsvereinbarung gewähren, ohne dass das angerufene Schweizer Gericht zunächst die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes umfassend prüft. Oder einfacher gesagt. Es stellt sich die Frage, wer das erste Wort zur Gültigkeit der Schiedsklausel haben soll, staatliches Gericht oder Schiedsgericht.

Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative Lüscher am 21. September 2009 mit 113 zu 61 Stimmen Folge geben. Der Ständerat hat ihr am 10. Juni 2010 mit 24 zu 14 Stimmen Folge gegeben.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat zunächst Expertenmeinungen eingeholt, indem sie die betroffenen Fachverbände und die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Schweizer Universitäten um die Beantwortung eines Fragenkataloges bat. Ich fasse die Meinung der Spezialisten und die Diskussion in der Subkommission, in der Kommission für Rechtsfragen kurz zusammen:

1. Die Stellung unseres Landes auf dem Gebiet der internationalen Schiedsgerichte ist bedeutend. Allerdings haben andere Schiedsplätze, London, Paris, Stockholm usw., nicht geschlafen. Es ist daher sehr wichtig, dass wir weiterhin weltweit attraktive Rahmenbedingungen haben und schaffen.

2. Die Rechtslage in unserem Land kann durchaus verbessert werden, wenn der Richter zuerst die Schiedsgerichte über ihre Zuständigkeit entscheiden lässt. Zumindest bei internationalen Angelegenheiten würde eine solche Änderung zur Erhaltung der Rolle der Schweiz als Schiedsplatz beitragen.

3. Im Rahmen der Konsultation wurde praktisch einstimmig die Auffassung geäussert, dass die aktuelle Rechtslage in der Praxis der letzten fünfzehn Jahre zu keinerlei konkreten Problemen geführt habe, die dem Schiedsplatz Schweiz geschadet hätten oder ihm auf lange Sicht schaden könnten. Diese Feststellung gab denn in der Kommission Anlass zur Diskussion. Zu Recht wurde die Frage aufgeworfen, warum es dann eine Revision geben solle.

4. Die Vorbehalte gegenüber einer isolierten Revision von Artikel 7 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht waren dann in der Folge grösser als die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Lüscher.

Von verschiedener Seite wurde aber angeregt, die durch die parlamentarische Initiative Lüscher aufgeworfene Thematik sei über das Initiativanliegen hinaus zu diskutieren. Insbesondere wurde angeregt, es sei eine Bestandesaufnahme zu machen und gesamthaft abzuklären, ob und inwieweit die Bestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, unter Berücksichtigung der bisherigen schweizerischen Rechtsprechung und der Rechtsentwicklung im Ausland, zu revidieren seien.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich aufgrund der Konsultationen und Diskussionen entschieden, die Anregungen aufzunehmen und eine Kommissionsmotion 12.3012 zu lancieren. Darin wird der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Rechtsentwicklung, nachzuführen, mit dem Ziel, die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz zu erhalten.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat dann am 3. Februar 2012 mit 15 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Motion 12.3012 zugestimmt. Mit 14 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat Ihre Kommission ebenfalls beschlossen, die parlamentarische Initiative Lüscher nicht abzuschreiben, sondern die Behandlungsfrist um zwei Jahre zu verlängern. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen.