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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2012-06-01

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-01

Wortprotokoll

Bevor ich mich namens der CVP/EVP-Fraktion zu je einem Themenbereich der Blöcke 1, 3 und 4 äussere, sage ich kurz etwas Grundsätzliches zum Geschäftsbericht des Bundesrates: Er ist eines der sechs hauptsächlichen Mittel, welche der Geschäftsprüfungskommission zugänglich sind, um die Oberaufsicht des Parlamentes, also die politische Kontrolle der Exekutive, wahrzunehmen. Diese Kontrolle ist so zu gestalten, dass es dem Parlament möglich ist, die Geschäftsführung der Bundesbehörden zu beurteilen und Empfehlungen für die Zukunft abzugeben.

Sie haben es bemerkt: Ich habe sinngemäss einen kleinen Teil des Beschriebs unserer Aufgabe als Oberaufsichtsbehörde zitiert. Wenn ich auf die Frage, was denn die Aufgabe der GPK sei, jemandem so antworte, ist ein leicht ungläubiger Blick das Minimum an Skepsis, das mir entgegenkommt. Ich hoffe deshalb, dass unsere Beratungen zum Bericht auch dem neugierigen Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an der Arbeit des Bundesrates und von uns Volksvertreterinnen und Volksvertretern entgegenkommen.

Bei Block 1 äussere ich mich zu den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist die Pièce de Résistance der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Genau heute vor acht Jahren wurden die sogenannten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eingeführt. Die zunehmend gravierenden Auswirkungen ihrer Schwachstellen schlugen auch im Berichtsjahr 2011 politisch und medial hohe Wellen. Dies veranlasste die GPK im Oktober 2011, dem Bundesrat einen sehr kritischen Rapport mit drei Empfehlungen, einem Postulat sowie einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungsontrolle vorzulegen. Die dort geforderten verschärften Sanktionsmöglichkeiten, welche die Personenfreizügigkeit als wichtigstes bilaterales Abkommen stärken werden, waren am ersten Tag der laufenden Session teilweise Gegenstand der Verhandlungen zur bundesrätlichen Vorlage.

Die Stellungnahme des Bundesrates zu den Empfehlungen und zum Prüfungsauftrag der GPK ist für uns jedoch noch nicht zufriedenstellend. Gewisse Praktiken und Haltungen unserer Exekutive in diesem Themenbereich sind auch nicht ganz nachvollziehbar. Ein Beispiel: Die Schlussfolgerungen der GPK in Sachen Lohndruck, die sich auf eine Studie des Forschungsinstitutes für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen sowie auf den erläuternden Bericht der PVK stützen, erachtet der Bundesrat als unzureichend, und er kritisiert die Methodik des renommierten Institutes, dies, obwohl er selbst einem anderen Institut eine Studie mit ähnlichen Vorgaben in Auftrag gegeben hat.

Die GPK kommt zum Schluss, dass der Bundesrat ihren Feststellungen zu wenig Rechnung trägt, und wird nicht lockerlassen; auch wir werden das Thema genau weiterverfolgen.

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