Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2012-06-01
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte und vor allem deren Subkommissionen haben sich mit der Geschäftsprüfung des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundesstrafgerichtes und der Bundesanwaltschaft und deren Aufsichtsbehörde befasst. Neu haben die Subkommissionen auch die seit dem 1. Januar 2010 in Kraft getretene Oberaufsicht über die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft wahrgenommen. Die Subkommissionen haben in Lausanne mit dem Bundesgerichtspräsidenten, den übrigen Mitgliedern der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes, den Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte, dem Präsidenten der Aufsichtsbehörde Bundesanwaltschaft, dem Bundesanwalt und seinen Stellvertretern und auch den Generalsekretären gesprochen.
Einige Tage zuvor haben die Präsidenten der Geschäftsprüfungssubkommissionen an der Beratung der Finanzkommissionen betreffend die Rechnung dieser Institutionen teilgenommen. Daraus ergeben sich jedoch keine speziellen Bemerkungen. Von Interesse war das Thema Informatik im Zusammenhang mit der Abtrennung der IT des Bundesverwaltungsgerichtes. Ich verzichte jedoch darauf, weiter auf diese Themen einzugehen.
Am Bundesgericht gingen im Berichtsjahr 7419 Fälle ein, 52 mehr als im Vorjahr. 7327 Fälle wurden erledigt. Auf 2012 wurden 2267 pendente Fälle übertragen; im Vorjahr waren es leicht mehr. Die Fallzahlen sind grundsätzlich erneut leicht gestiegen. Im Durchschnitt dauert ein Fall beim Bundesgericht 126 Tage. Das Bundesgericht hat in seinen Abteilungen 220 Fälle zurückgewiesen, auf 2578 Fälle wurde nicht eingetreten, 265 Fälle wurden abgeschrieben und 909 Fälle gutgeheissen.
Interessant ist die Art der Erledigung. 2310 Fälle wurden im Einzelrichterverfahren entschieden. Der weitaus grösste Teil, nämlich 4945 Fälle, fanden ihre Entscheidung im Zirkulationsverfahren, und in lediglich 72 Verfahren wurden Sitzungen durchgeführt. Diese Zahlen sind allerdings auch zu relativieren, denn die Art der Erledigung und des Aufwandes zur Erstellung der Referate und Urteile differiert sehr stark. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Geschäftslast auf hohem Niveau stabil ist und das Gericht in seiner heutigen Grösse die Verfahren mit guten Werten bewältigt.
Zu diskutieren gaben Fragen aufgrund der neuen Prozessordnungen, die dazu führen, dass das Bundesgericht in einzelnen Fällen über Urteile von ersten kantonalen Instanzen entscheiden muss. Dies trifft zu bei Entscheiden der Handelsgerichte, die nur noch in den Kantonen Bern, Aargau und St. Gallen vorkommen, sowie bei komplexen Straffällen, bei denen das Bundesgericht über die Entsiegelung entscheiden muss. Das Bundesgericht möchte grundsätzlich, dass alle Fälle, die es behandeln muss, bereits von einer zweiten kantonalen Instanz entschieden wurden, damit jegliche Sachverhaltskontrollen entfallen. Das ist zwar heute die Regel, aber es gibt eben einzelne Ausnahmen. Aus diesem Grund wehrt sich das Bundesgericht auch gegen die vom Parlament beschlossene Motion Janiak 10.3138, die die Einführung einer Sachverhaltskontrolle bei Beschwerden gegen Strafurteile des Bundesstrafgerichtes verlangt, die in der Regel sehr gewichtige Verfahren sind.
Im Gespräch mit dem Bundesverwaltungsgericht zeigte sich, dass beim Abbau der Pendenzen im Asylbereich zwar Fortschritte gemacht wurden, das Ziel aber noch nicht erreicht ist. Bei den aktuellen Asylentscheiden ist festzustellen, dass die Kapazitäten des Gerichtes für die zu erwartende nächste Welle der Beschwerden, die sich jetzt noch beim BFM staut, genügend sind. Betreffend die Priorisierung der Fälle gilt grundsätzlich "first in, first out". Es werden zurzeit diesbezüglich Gespräche mit dem BFM geführt.
Der Umzug des Bundesverwaltungsgerichtes nach St. Gallen ist diesen Sommer geplant. Die offizielle Einweihung hat jedoch bereits Ende April stattgefunden. Der Betrieb in St. Gallen startet ab 1. Juli 2012. Im Hinblick auf diesen Umzug ist die Fluktuation unter dem administrativen Personal sowie den Gerichtsschreibern stark angestiegen. Es gibt vor allem Probleme bei der Rekrutierung von französischsprachigen Mitarbeitenden, was eine höhere Akquisitionsdauer und auch höhere Akquisitionskosten nach sich zieht. Der Betrieb wird aber mit Vollbestand aufgenommen werden.
Das Controlling über die Eingänge und Erledigungen findet in den Abteilungen monatlich statt. Die Gerichtsleitung führt ein Quartalsreporting über Eingänge, Verfahrensdauern, finanzielle Kennzahlen und Personalkennzahlen durch. So wird Handlungsbedarf frühzeitig erkannt.
Im Bundesstrafgericht war das Jahr 2011 sowohl quantitativ wie auch inhaltlich im Wesentlichen Courant normal. Der Geschäftseingang blieb über das gesamte Gericht gesehen stabil. Bei den Strafkammern liegen die Zahlen über dem Dreijahresdurchschnitt, sowohl bei den Eingängen als auch bei den Erledigungen. Die Erledigungsquote von 38 Fällen kommt an das intensivste Jahr 2009 heran. Per Ende 2011 waren 25 Fälle hängig. Die durchschnittliche Dauer zwischen Eingang und Urteil sowie zwischen Urteil und Versand des schriftlichen Urteils ist gegenüber dem Vorjahr und auch im Dreijahresdurchschnitt gesunken. Die durchschnittliche Dauer zwischen dem Urteil und dem Versand soll aber noch weiter gesenkt werden.
Seit 1. Januar 2011 ist die neue Prozessordnung in Kraft. Damit sind die Verhandlungen der Strafkammer öffentlich. [PAGE 838] Es ist weiterhin vorgesehen, eine zurückhaltende Informationspolitik zu betreiben. Das Controlling wurde durch die Präsidenten der Kammern durchgeführt. Die Geschäftslast gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Fälle sind zum Teil sehr umfangreich und kommen in unregelmässigen Abständen an das Bundesstrafgericht. Probleme gab es in Zusammenhang mit einem Fall gegen Ökoterroristen. Die Sicherheit am Gericht musste erheblich verstärkt werden, was zu Mehrkosten von 1,6 Millionen Franken führte.
Auch die menschlichen Belastungen der Mitarbeitenden, insbesondere der Richterinnen und Richter, die mit massiven und perfiden Drohungen konfrontiert wurden, waren gross.
Beim Bau des neuen Gerichtsgebäudes in Bellinzona ist mit Verzögerungen zu rechnen. Der Einzug ist auf Herbst 2013 vorgesehen.
Ein grösseres Problem hat das Bundesstrafgericht mit der Beschlagnahmung von sehr grossen Vermögen. Das Gericht ist nicht dafür gerüstet, plötzlich die Verwaltung von komplexen, strukturierten Finanzprodukten zu übernehmen. Das Bundesstrafgericht hat deshalb eine Arbeitsgruppe in Aktion gerufen, die Lösungen vorschlagen soll, um die bestehende rudimentäre Verordnung umzusetzen.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den Geschäftsbericht 2011 des Bundesgerichtes sowie des Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgerichtes zu genehmigen.