Niederberger Paul · Ständerat · 2010-06-10
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-10
Wortprotokoll
Zuerst eine Vorbemerkung: Wie der Bundesrat bereits ausgeführt hat, werden die Familienzulagen zu rund 98 Prozent durch die Arbeitgeber finanziert. Das sind jährlich rund 5 Milliarden Franken. Der Bund finanziert die Familienzulagen für die Landwirtschaft und bezahlt dafür ungefähr 70 Millionen Franken.
Jetzt geht es aber um die Einführung des zentralen Familienzulagenregisters. Das wird bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf geführt. Das ist eine bereits jetzt bestehende Abteilung, die dem Finanzdepartement unterstellt ist, mit ungefähr 700 Angestellten. Das Prozedere ist so, dass die verschiedenen Ausgleichskassen der Schweiz jetzt Meldung an die Zentrale Ausgleichsstelle machen. Sie machen das in eigener Regie, für diese Meldungen können sie also keine Weiterverrechnung machen. Wie in der Botschaft ausgeführt ist, wird der Aufbau dieses zentralen Registers vom Bund finanziert.
Jetzt geht es um die Frage des Betriebes, der Betriebskosten. Diese werden auf rund 1,7 Millionen Franken jährlich geschätzt. Wenn es nach der Meinung des Bundesrates und Ihrer vorberatenden Kommission ginge, dann würde die Zentrale Ausgleichsstelle die Kosten proportional zur Anzahl Meldungen den verschiedenen Ausgleichskassen weiterverrechnen. Das ist ein administrativer Aufwand, der für mich eigentlich nicht ganz nachvollziehbar ist, wenn ich die Kosten anschaue. Deshalb bevorzuge ich die Lösung des Nationalrates, gemäss welcher die Zentrale Ausgleichsstelle auch die Betriebskosten übernimmt. Das könnte dann zusätzlich ein gewisser Anreiz sein, dass man auch möglichst Kosten einspart und das ganze Verfahren möglichst rationell durchzieht. Wenn man aber die Kosten weiterverrechnen kann, dann besteht kaum ein Anreiz, effektiv und effizient zu arbeiten.
Deshalb bitte ich Sie, hier dem Nationalrat zu folgen und eine der Differenzen auszuräumen.