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Janiak Claude · Ständerat · 2010-06-10

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-10

Wortprotokoll

Auch dieser Vorstoss geht auf eine aktuelle Situation zurück, die wir im Rahmen der Behandlung des Staatsbehördenorganisationsgesetzes erlebt haben. Sie können sich vielleicht daran erinnern, dass damals eine Minderheit eigentlich fast bis zur Einigungskonferenz beantragte, es sei die Möglichkeit einer Berufung gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes vorzusehen. Erst in der zweiten Runde der Differenzbereinigung wurde dieser Antrag abgelehnt. Im Hinblick auf eine mögliche Einigungskonferenz wurde damals eine Variante zur Diskussion gestellt, wonach anstelle einer Berufungsmöglichkeit die Kognition des Bundesgerichtes in Beschwerdeverfahren - ich betone: ausschliesslich in Beschwerdeverfahren - um die Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts zu erweitern sei. Diesen Vorschlag nehme ich jetzt wieder auf.

Ich habe gestern bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesgerichtes gehört, dass das Bundesgericht über diesen Vorstoss nicht unbedingt erfreut ist. Aber es ist eben auch sehr unbefriedigend, dass bei all denjenigen Fällen, die direkt an das Bundesstrafgericht in Bellinzona gehen, keinerlei Weiterzugsmöglichkeit besteht. Es ist ja nicht so, dass dort nur kapitale Fälle behandelt werden, sondern zum Teil sind es auch Fälle, die sicher nicht in den Bereich der Schwerkriminalität fallen. Es ist unbefriedigend, dass letztlich dann die Anklagebehörde darüber entscheidet, ob man Weiterzugsmöglichkeiten hat oder nicht. Ich fände es aber auch übertrieben, wenn man jetzt ein Appellationsgericht schaffen würde. Ich denke aber, dass die Variante, die ich hier vorschlage, diejenige ist, die schlank daherkommt und immerhin einen Weiterzug ermöglicht.

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