Engler Stefan · Ständerat · 2013-09-25
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte vorweg Frau Bundesrätin Leuthard für die Stellungnahme zum Postulat danken. Ich möchte Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, aber beliebt machen, dass Sie das Postulat, entgegen dem Antrag des Bundesrates, in den Ziffern 2 und 3 annehmen. Ich bin bereit, auf Ziffer 1 zu verzichten, weil ich aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates erkannt habe, dass sich dieses Anliegen mit dem Postulat nicht erfüllen lässt.
In der Zwischenzeit ist die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 auf dem Tisch, und wir kennen auch die beabsichtigten Änderungen im Energierecht. Ich habe die 200 Seiten mit grossem Interesse und aufmerksam studiert, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Rahmenbedingungen für die Wasserkraft. Meines Erachtens kommt die Auseinandersetzung mit den Ursachen, welche die Märkte fundamental verändert haben, in der Botschaft zu wenig zum Ausdruck. Ich möchte drei Ursachen nennen, ohne im Detail darauf einzugehen: Es sind die in Europa geschaffenen Produktionsüberkapazitäten, die marktverzerrenden Fördermodelle, vor allem in Europa, sowie die Entwicklung der CO2-Preise. Kumuliert haben diese Entwicklungen zu Strompreisen im europäischen Grosshandelsmarkt von unter 40 Euro pro Megawattstunde geführt. Im Moment sind die Preise etwas besser, aber immer noch werden die durchschnittlichen Produktionskosten der Wasserkraftwerke dadurch nicht gedeckt. Betrachtet man auf eine lange Dauer hinaus die bereits getätigten Käufe an der europäischen Strombörse für die nächsten vier, fünf Jahre, so sieht man keine spürbare Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft.
Unter solchen Marktbedingungen erwarten zu wollen, dass der Anteil der Stromproduktion aus Wasserkraft bis zum [PAGE 903] Jahr 2035 netto, also unter Berücksichtigung der Einbussen infolge Restwassersanierungen, um 2 Terawattstunden auf 37,4 Terawattstunden anwächst, halte ich für ziemlich ambitioniert. Dies entspräche nämlich einem jährlichen Zubau von 170 Gigawattstunden; zum Vergleich: der durchschnittliche jährliche Zubau zwischen 1973 und 2013 betrug 138 Gigawattstunden.
Wie soll also ein solcher Zubau von gegen 8 Prozent brutto in den nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren erfolgen? Dazu äussert sich die Botschaft nur in Ansätzen. Dafür wären meines Erachtens vor allem in zwei Bereichen günstigere Rahmenbedingungen zu schaffen. Es geht um die zeitgerechte Verfügbarkeit der Potenziale und um hinreichende Anreize für Investitionen.
Aus der Botschaft entnehme ich erfreulicherweise, dass massnahmenseitig gewisse Absichten vorhanden sind, diese Rahmenbedingungen zu verändern. Es ist die Rede von der Anhebung der KEV-Untergrenze für die Förderung der Kleinwasserkraftwerke, von der Zuerkennung eines nationalen Interesses bei Wasserkraftanlagen in der Interessenabwägung bei BNL-Gebieten. Man spricht von der Verpflichtung der Kantone zur verbindlichen Festlegung von Nutzungsgebieten, und es werden vereinfachte Bewilligungsverfahren in Aussicht gestellt. Ich beurteile diese Massnahmen als notwendig, aber nicht hinreichend, um das ambitionierte Ausbauziel je erreichen zu können.
Namentlich fehlen Anreize und Sicherheiten, die nötig sind, um langfristige Investitionen überhaupt tätigen zu wollen. Die verzerrten Strommarktpreise führen dazu, dass heute Erneuerungen und Erweiterungen von bestehenden Grosskraftwerken nicht mehr wirtschaftlich sind. Dabei liefern die grossen Anlagen mit mehr als 10 Megawatt installierter Leistung über 90 Prozent der heutigen Wasserkraftproduktion. Ein erheblicher Teil der relevanten Ausbaupotenziale ist bei den Erweiterungen und Optimierungen bestehender grosser Anlagen zu finden.
Ich lese in der Stellungnahme des Bundesrates, dass das Bundesamt für Energie sich gegenwärtig mit einer vertieften Analyse zur Wirtschaftlichkeit von Wasserkraftwerken, insbesondere auch von Pumpspeicherwerken, befasst. Pumpspeicherwerke könnten notabene die unregelmässige Produktion der Windkraftwerke oder der Fotovoltaik ausgleichen und im Übrigen auch die Wind- und Solarstromüberschüsse mitnutzen. Ich finde in der Botschaft allerdings nur wenige Aussagen über die künftige Relevanz und die künftigen Anreize, solche Pumpspeicherwerke zu realisieren.
Von zusätzlichen günstigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wasserkraft würde ich - in einer beispielhaften Aufzählung - Antworten auf folgende Fragen erwarten:
- Wie werden die von der Wasserkraft erbrachten Systemdienstleistungen durch den Netzbetreiber des Hochspannungsnetzes vergütet?
- Wie wird die flexibel steuerbare und abrufbare Wasserkraft marktgerecht entschädigt?
- Welche, auch befristeten, Anreize wären möglich und notwendig, damit bestehende Anlagen der Grosswasserkraft erneuert oder erweitert und nicht stillgelegt werden?
- Inwieweit könnte die Privilegierung der Einspeisung von Strom aus Wasserkraft Investitionsanreize schaffen?
- Liessen sich die Verfahren zusätzlich beschleunigen, wenn die Zuständigkeit zur Beurteilung der Schutz- und Nutzungsplanungen innerhalb eines Konzessionsverfahrens abschliessend den Kantonen zugewiesen würde?
- Wie könnten mit der Erweiterung der KEV Anreize für den Zubau von Wasserkraft geschaffen werden?
Der mit dem Postulat verlangte Bericht würde nach meinem Dafürhalten eine optimale Gelegenheit schaffen, zusammen mit den Kantonen und zusammen mit der Stromwirtschaft zusätzliche Massnahmen ins Auge zu fassen, welche die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft nachhaltig verbessern könnten. Diese Grundlage könnte im laufenden Gesetzgebungsverfahren bereits dazu dienen, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Ich schliesse aber auch nicht aus, dass sie im Rahmen eines zweiten Massnahmenpakets eine Grundlage dafür böten.
Ich räume nach der Antwort des Bundesrates ein, dass das unter Ziffer 1 geäusserte Anliegen mit dem Postulat nicht erfüllbar ist. Ich stelle mit Genugtuung doch fest, dass der Bundesrat in seiner Botschaft selber den Vorschlag macht, mit den in den Anfangsjahren nicht gebrauchten Mitteln für Schwall- und Sunksanierungen Reserven zu bilden. Der Einsatz dieser Mittel zur Reduktion der Schwall- und Sunkproblematik könnte, auch gerade in Zusammenhang mit der Erweiterung bestehender Anlagen, den Ausbau der Wasserkraft beschleunigen. Ich nenne das Beispiel des Grenzkraftwerks Inn, das zeigt, wie sich ein grösserer Zubau an Stromproduktion aus Wasserkraft erreichen liesse, bei gleichzeitiger ökologischer Verbesserung der Gesamtsituation.
Ich ziehe also Ziffer 1 des Postulates zurück, bitte Sie aber um Annahme der Ziffern 2 und 3, dies mit Blick auf die Behandlung des ersten Massnahmenpakets, aber auch im Hinblick auf daran anschliessende Massnahmenpakete.