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AB 143887

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-09-16

Wortprotokoll

Die Argumentation von Kollege Föhn hat mich auf den Plan gerufen. Er hat die Stellungnahme des Kantons Zürich zitiert, aber leider nur die eine Hälfte. Er hat gesagt, der Kanton Zürich sei für eine Frist von zwölf Jahren eingestanden. Nur war der Kanton Zürich auf der anderen Seite gegen die Voraussetzung einer Niederlassungsbewilligung. Er hatte also ein anderes Konzept. Man kann nicht nur die eine Hälfte des Konzepts zitieren und die andere Hälfte unter den Tisch fallen lassen.

Ein Konzept, das wir jetzt wirklich kennen, ist dasjenige des Bundesrates. Es ist ein Mosaik mit verschiedenen Steinen: mit der Voraussetzung einer Niederlassungsbewilligung und einem Aufenthalt in der Schweiz von acht Jahren, mit der doppelten Anrechenbarkeit des Aufenthalts Jugendlicher, mit Bedingungen für die erleichterte Einbürgerung und - das ist der Kern, aber darüber haben wir noch gar nicht gesprochen - mit Integrationskriterien. Eigentlich ist es schade, dass wir zuerst über Aufenthaltsdauern sprechen und nicht über die Kriterien, die dazu führen, dass wir von einer guten Integration ausgehen können. Das liegt am Aufbau des Gesetzes. Eigentlich wäre der Schwerpunkt die Integration, darüber müssten wir zuerst sprechen und dann, wenn die Kriterien definiert sind, über die Aufenthaltsdauern.

Es ehrt Kollege Föhn ja, dass er seinen Antrag zur Aufenthaltsdauer als Kompromiss darstellt, aber ein Kompromiss zwischen acht und zehn Jahren wäre meiner Ansicht nach neun Jahre. Zwölf Jahre als Kompromiss darzustellen ist nach meinem Verständnis von Mathematik nicht ganz logisch. Kollege Föhn hat versprochen, dafür dann später seine Minderheitsanträge zurückzuziehen, nur sind diese ja nicht nur von ihm unterschrieben; es könnte ja sein, dass dann einfach jemand anders sie aufnimmt.

Insgesamt brauchen wir ein Konzept. Der Bundesrat hat uns einen gangbaren Weg vorgeschlagen. Wenn jetzt jeder nach [PAGE 747] seinem Gutdünken einen Mosaikstein herausnimmt, zerfällt das Ganze. Ich persönlich bin überzeugt: Sie alle haben ein Interesse daran, dass wir die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes durchbringen, sodass es nachher aus einem Guss ist und wir es auch der Bevölkerung erklären können, in Kombination mit dem Ausländergesetz und der Klärung der ganzen Integrationsfragen, also auch mit den Integrationsgesetzen in den Kantonen.

Ich glaube, dass es nicht angebracht ist, sich hier wie in einem Gemischtwarenladen zu verhalten, in dem jeder sich sein eigenes Puzzle zusammenstellt. Ich möchte Sie wirklich und dringend bitten, jetzt bei der Linie des Bundesrates zu bleiben. Wir haben dann noch eine genügend grosse Ausmarchung mit dem Nationalrat zu führen, der dieses Konzept ja verlassen hat. Wenn wir nun noch weitere neue Varianten herauspflücken, sind wir, denke ich, schlecht beraten. Ich möchte Sie wirklich bitten, hier der Mehrheit zu folgen.

Wir haben dem Bundesrat hier eine zusätzliche Erschwernis aufgebürdet. Er hat ja vorgesehen, dass eine Person vor der Gesuchstellung mindestens ein Jahr in unserem Land gelebt haben muss. Das haben wir ja noch verschärft, indem wir mit dem Antrag der Mehrheit fordern, dass eine Person mindestens drei Jahre in unserem Land gelebt haben muss, wenn sie ein Gesuch einreicht, also insgesamt acht Jahre. Wir haben also die Variante des Bundesrates sogar noch etwas verschärft. Ich denke, dass diese Verschärfung ausreicht.

Ich möchte Sie wirklich bitten, hier der Mehrheit zu folgen.

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