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Janiak Claude · Ständerat · 2013-09-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-16

Wortprotokoll

Ich lege zuerst meine Interessen offen: Ich bin ein Eingebürgerter. In unserer Familie war das Thema Einbürgerung allgegenwärtig. Meine Mutter verlor durch die Heirat mit einem Ausländer ihr Schweizer [PAGE 740] Bürgerrecht - das war das Schicksal von Schweizer Frauen bis 1953. Nun ist es sechzig Jahre her, dass diese Diskriminierung, von der auch die Kinder betroffen waren, ein Ende nahm. 1956 wurden wir zusammen mit meinem Vater eingebürgert. Die Zeiten hatten sich geändert. Die grosszügige Basler Praxis in der Anrechnung der Aufenthaltsjahre meines in der Schweiz internierten bzw. im kommunistischen Polen inhaftierten Vaters hat uns geholfen und mich geprägt. Meinem Vater wurden die Jahre, in denen er in Polen in Haft war, angerechnet, wie wenn er hier gewesen wäre. Tempi passati. Anstatt mit acht Jahren hätte ich mit neunzehn Jahren ein Einbürgerungsgesuch stellen können, wenn die nationalrätliche Fassung schon Gesetz gewesen wäre.

Ich muss Ihnen offen sagen, dass mich die Entscheide des Nationalrates und vor allem auch Voten, die dort und jetzt zum Teil auch heute gefallen sind, erschüttert haben. Ich denke da an Entscheide und Begründungen zu den formellen Voraussetzungen und zu den Integrationskriterien. Wenn ich etwa an das Erfordernis guter schriftlicher Kenntnisse einer Landessprache denke, wird mir klar, dass nur als Schweizer willkommen ist, wer garantiert ein Superbürger wird. Es werden Anforderungen gestellt, die sehr viele Landsleute, übrigens auch in diesem Haus, nie und nimmer erfüllen. Denken Sie auch an das Niveau eines Grossteils unserer Bevölkerung in Bezug auf die staatsbürgerlichen Kenntnisse. Wir sind weit entfernt von einer Einbürgerungspolitik, die offen und vorurteilslos auf die hier ansässige ausländische Bevölkerung zugeht und schlicht und einfach gelassen prüft, ob Bewerberinnen und Bewerber einen ungetrübten Leumund haben, integriert sind und ihren Verpflichtungen nachkommen, so, wie das eigentlich immer gehandhabt wurde.

Es ist jetzt schon ein paarmal erwähnt worden: Vor 35 Jahren hat sich die ganze Schweiz darüber amüsiert, ja kaputtgelacht, wie Walo Lüönd und Emil Steinberger die "Schweizermacher" darstellten. Ich habe mir den Film nach der Lektüre des Amtlichen Bulletins der nationalrätlichen Debatte noch einmal angeschaut. Ich stelle fest, dass der Geist, der unsere Einbürgerungsdebatten heute prägt, zum Teil hinter das zurückgeht, was damals gezeigt, karikiert und kritisch hinterfragt wurde. Ich kann über diesen Film nicht mehr lachen. Die Schweizermacher sind wieder in einer Art und Weise aktiv, die jedenfalls mir zu denken gibt. Die liberalen Geister sind dünn gesät, wenn nicht verscheucht.

Vor zehn Jahren debattierten wir noch über die erleichterte Einbürgerung der zweiten und dritten Generation. Damals wollte man sicher zu viel aufs Mal. Aber was wir heute, nach der nationalrätlichen Debatte, erleben, ist kein Fortschritt, keine Weiterentwicklung des Umgangs mit Menschen, die seit Jahren hier leben, die ihren Verpflichtungen nachkommen und zu keinen Klagen Anlass geben. Es ist im Vergleich zum geltenden Recht ein Rückschritt, geprägt von einer Abwehrhaltung, die Integration erschwert und Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Wie überall kann es auch bei Einbürgerungen zu Fehlern und in ganz wenigen Einzelfällen dazu kommen, dass eine Einbürgerung erfolgt, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Das sind Ausnahmen. Es sind vernachlässigbare Ausnahmen, und sie dürfen nicht dazu führen, dass man stets mit dem Hintergedanken ans Werk geht, dass es vor allem zu verhindern gilt, dass jemand zu Unrecht Schweizer wird. Kriminalität und asoziales Verhalten waren immer - und zu Recht - ein Hindernis für eine Einbürgerung. Aber ein Generalverdacht der ausländischen Bevölkerung oder, wie heute gehört, den vorläufig aufgenommenen Jugendlichen gegenüber ist unangebracht.

Äusserst bedenklich finde ich, was der Nationalrat im Umgang mit Jugendlichen beschlossen hat, die hier aufgewachsen sind und auch als integriert gelten dürfen. Vor einer Woche haben wir alle frohlockt, dass die Schweizer Fussballer die Qualifikation für die Weltmeisterschaften in Brasilien praktisch im Sack haben. Wie heissen sie noch mal? Ja, es gibt Namen wie Lichtsteiner, Stocker und Schär, das tönt schweizerisch; von Bergen ist ein Jurassier, aber seine Eltern waren auf dem Rütli auch noch nicht dabei. Der Rest hat einen Migrationshintergrund, die Spieler kommen aus aller Herren Länder, vor allem aus Südosteuropa. Ich kenne ihren ausländerrechtlichen Status vor der Einbürgerung nicht, aber Sie dürfen getrost davon ausgehen, dass ein grosser Teil nicht hätte eingebürgert werden können, wenn die nationalrätliche Fassung schon Gesetz gewesen wäre. Auch bei der Fassung unserer Kommission würde der eine oder andere dieser Fussballer durchfallen, weil eine Aufenthaltsbewilligung nicht für die Einbürgerung ausreicht. Ich habe deshalb einen entsprechenden Einzelantrag eingereicht, den ich dann auch begründen werde.

Sicher ist, dass unsere Fussballwelt dann grundsätzlich anders aussehen würde, und es gäbe sicher weniger zu jubeln. Ich nenne diese Fussballer nur stellvertretend; die Ausführungen gelten für die Jugendlichen generell. Ich bin der Kommission sehr dankbar, dass sie dem Zeitgeist widerstanden und die gröbsten Sünden aus der Fassung des Nationalrates ausgemerzt hat. Das Zeichen, das der Nationalrat jugendlichen Ausländern gegenüber gesetzt hat, torpediert sämtliche Integrationsbemühungen, wo sie überhaupt notwendig sind. Die allermeisten jugendlichen Ausländer, die bei uns aufwachsen, werden vorab in der Schule und im Umgang mit Gleichaltrigen geprägt und müssen gar nicht speziell integriert werden - ich darf da durchaus auch aus eigener Erfahrung sprechen. Die Einbürgerungsquote ist bei Jugendlichen im Alter zwischen fünfzehn und zwanzig am höchsten. Vor allem bei der Lehrstellensuche sind Jugendliche ohne Schweizer Pass benachteiligt. Jugendliche, die den grössten Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben, hier die Schule besucht haben und ihr Herkunftsland nicht oder sehr schlecht kennen, fühlen sich bei uns zu Hause. Ihre Einbürgerung sollte nicht erschwert, sondern im Gegenteil erleichtert werden. Sie spüren zu lassen, dass man sie eigentlich nicht will, ist verletzend und kontraproduktiv.

Ich plädiere selbstverständlich für Eintreten und bitte Sie, den Anträgen Ihrer SPK zu folgen. Wenn die nationalrätliche Version durchkäme, muss ich Ihnen sagen, wäre mir der Status quo lieber. Ich unterstütze ausdrücklich auch die Änderung bei der erleichterten Einbürgerung. Vor sechzig Jahren war es so: Ein Schweizer heiratete eine Ausländerin, die mit der Heirat Schweizerin wurde, oder umgekehrt heiratete eine Schweizerin einen Ausländer und verlor ihren Pass. Das wurde dann 1953 ein bisschen verbessert. Aber ich finde, dass man heute auch dort diese Kriterien der Integration verlangen darf; da bin ich vollkommen mit Ihnen einverstanden und unterstütze das ausdrücklich.

Aber folgen Sie bitte der Mehrheit Ihrer Kommission, und verhindern Sie damit etwas, das wirklich - zumindest und zuallererst auch für die Jugendlichen - sehr schlechte Auswirkungen hätte!

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