Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-16
Wortprotokoll
Es ist natürlich so, dass diese Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für das Einbürgerungsverfahren eine Erschwernis darstellt. Das stimmt. Das habe ich auch vorher bereits so erwähnt. Deshalb war es ja auch so wichtig - ich bin sehr froh, auch wenn es eine sehr knappe Abstimmung war -, dass Sie dann eben das Konzept mit diesen acht Jahren auch mitgetragen haben. Sonst wäre es in der Tat eben nicht mehr aufgegangen.
Es ist schon nicht ganz so, Frau Ständerätin Bruderer Wyss, dass die Niederlassungsbewilligung nur einfach ein aufenthaltsrechtlicher Status ist und keine Aussagen über die Integration macht. Um die Niederlassungsbewilligung zu bekommen, ist die Integration auch eine Voraussetzung. Vor allem kann man die Niederlassungsbewilligung schon schneller bekommen, schon nach fünf und nicht erst nach zehn Jahren, abhängig eben auch von den Bemühungen zur Integration. Von daher ist diese Niederlassungsbewilligung schon auch eine Aussage über den Grad der Integration und über die Bemühungen zur Integration.
Nun noch einmal: Das Konzept des Bundesrates war eben so, wie ich es vorhin erwähnt habe. Ich bin sehr froh, dass Sie jetzt mit der vorhergehenden Abstimmung für die Jugendlichen keine Einschränkung vorgenommen haben, sondern mindestens mit der Doppelanrechnung der Jahre des Aufenthalts den Jugendlichen auch die Anreize geben, sich schneller einbürgern zu lassen. Man kann sagen, was Herr Ständerat Janiak vorschlägt, wäre eine zusätzliche Möglichkeit, um für Jugendliche, die sich eben bemühen, eine Hürde wegzunehmen. Ich teile diese Aussage. Es geht nur um die Einreichung eines Einbürgerungsgesuches. Es ist nicht so, dass man dann schon eingebürgert ist. Von daher ist Ihr Anliegen auch nachvollziehbar. Es ist aber nicht die Vorlage und der Vorschlag des Bundesrates.
Ich darf Sie doch darauf aufmerksam machen, dass 85 Prozent der ordentlich eingebürgerten Personen schon vorher im Besitz einer Niederlassungsbewilligung waren. Wir sprechen hier nicht von der Mehrheit, die dieses Erfordernis nicht schon bereits erfüllt hätte, sondern es ist doch eine kleine Minderheit. Aber es ist eine Erschwernis, ich gebe das zu; dem ist so, die ist gewollt. Was Sie hier zusätzlich noch als Möglichkeit oder als Hürdenabbau vorsehen, ist vom Bundesrat so nicht vorgesehen.