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AB 143929

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-09-16

Wortprotokoll

Ich habe es in meinen Voten vorhin schon festgehalten: Die Integrationskriterien - die Definition dessen, was eine erfolgreiche Integration ist - sind eigentlich das Kernelement und die Basis, nicht die Aufenthaltsdauer.

Es ist vielleicht doch auch gut zu sehen, was in diesem Artikel 12 kumulativ gefordert wird. Einerseits sind dies in Absatz 1 Buchstaben a und b die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Respektierung der Werte der Bundesverfassung. Dann kommen wir zu Buchstabe c; zu Buchstabe d werde ich später noch sprechen. Vom Bundesrat wurde in Buchstabe c die Formulierung vorgeschlagen: die "Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen". Unser Kommissionssprecher hat festgehalten, dass die Kantone ja weiter gehen können. Sie können auch noch den Muotathaler Dialekt als Erfordernis in ihre Gesetzgebung aufnehmen, wenn ihnen das sehr wichtig ist. Wir haben die Diskussion hier nicht in der Auseinandersetzung Bundesvorgabe versus kantonale Gesetzgebung geführt, sondern wir haben uns gefragt, ob die Fähigkeit, sich in einer Landessprache verständigen zu können, wirklich als Erfordernis ausreicht oder ob nicht auch Lesen und Schreiben dazugehört.

Ich persönlich bin der Meinung: Das Bürgerrecht beinhaltet auch die Möglichkeit des demokratischen Mitwirkungsrechtes - sprich: Mann und Frau können an die Urne gehen, sie können wählen, sie werden Abstimmungsbroschüren erhalten; sie werden Stimmzettel haben, auf die sie etwas schreiben müssen. Da bin ich der Meinung: Ein Minimum an Schreiben und Lesen muss eigentlich auch vorhanden sein. Das ist das, was die Minderheit aufgenommen hat. Sie hat hier die Formulierung des Nationalrates gewählt, eine erfolgreiche Integration zeige sich "in der Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache gut zu verständigen".

Ich habe verschiedenste Gespräche geführt, wie dieses "gut" zu interpretieren sei. Wenn wir jetzt bei allen Schweizerinnen und Schweizern eine Analyse machen würden, dann wäre - das ist uns meines Erachtens klar - nicht bei allen ein "gut" im Sinne der Schulnote als Kriterium für die Lese- und Schreibfähigkeit zu finden. Unserer Meinung nach geht es darum, dass bei den Antragstellern für die wichtigsten Sachen die Kompetenz in Lesen und Schreiben aufzufinden sein muss.

Es gibt noch den Einzelantrag Stadler Markus, der dieses "gut" in ein "genügend" umwandelt. Ich persönlich könnte mich mit dem "genügend" auch sehr zufrieden erklären. Es bringt zum Ausdruck, was wir mit unserem Minderheitsantrag gemeint haben: Wir wollen, dass sich die Menschen nicht nur gebrochen in einer Landessprache unterhalten können, sondern dass für die Einbürgerung auch Kernelemente von Lesen und Schreiben vorhanden sind. Das ist die Haltung der Minderheit, die ich hier vertrete.

Zu Buchstabe d würde ich dann gerne später noch sprechen.

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