Huber Annemarie · 2001-09-24
Huber Annemarie · Bern · 2001-09-24
Wortprotokoll
Es handelt sich bei der Frage von Herrn Mugny um eine Angelegenheit, die in den Kompetenzbereich der Kantone fällt. Es ist also nicht Aufgabe des Bundesrates, das biometrische Datenerhebungsmodell in der Schulstube und in der Schulkantine von Morges zu beurteilen.
Trotzdem so viel: Infrage stehen könnte bei einer Erhebung von Fingerabdrücken eine Verletzung der Privatsphäre. Gemäss Datenschutzgesetzgebung lassen sich solche Verletzungen nur dann rechtfertigen, wenn sie sich auf eine ausreichende Rechtsgrundlage stützen können, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sind. Es wäre also genau zu prüfen, welche Daten gesammelt und wie sie bearbeitet werden. Zu definieren wären überdies der Bearbeitungszweck, die Dauer der Archivierung und die Zugriffe auf die Daten. Die betroffenen Personen müssten zudem über die beabsichtigte Massnahme informiert werden und auch Gelegenheit erhalten, ein anderes Zahlungsmittel zu benützen. Schliesslich müsste durch angemessene Sicherheitsmassnahmen verhindert werden, dass die Daten von nicht befugten Personen missbraucht werden können.
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