Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-16
Wortprotokoll
Herr Ständerat Germann hat moniert, dieses Gesetz schiesse übers Ziel hinaus. Ich muss Ihnen sagen: Das Gesetz setzt nur um, was Sie uns mit Kommissionsmotionen, die in beiden Räten angenommen wurden, in Auftrag gegeben haben. Diese Motionen verlangten, dass wir eine differenzierte Gesetzgebung vornehmen, indem wir Söldnertätigkeiten verbieten - das [PAGE 731] haben wir mit Artikel 8 getan. Weiter verlangten sie, dass wir für andere Sicherheitsdienstleistungen eine Meldepflicht einführen, für Leistungen im Spektrum von total unproblematisch bis zu unter Umständen hochproblematisch.
Ich nenne Ihnen als Beispiel bewaffnete Patrouillen in einem Konfliktgebiet im Auftrag eines Diktators; da müssen die Betreffenden keine Söldnerdienstleistungen erbringen, aber eine solche Dienstleistung kann eben doch sehr problematisch sein. Die Meldepflicht gibt uns die Möglichkeit, die Leistung im Einzelfall anzuschauen. Die Bewachung eines Sportlers oder eines Künstlers zum Beispiel ist eine völlig unproblematische Dienstleistung, die auch nicht jedes Mal wieder abgeklärt werden muss. In der Verordnung werden wir es so regeln, dass solche Routinetätigkeiten unbürokratisch behandelt werden können.
Da sich nun der Verband schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) noch einmal meldet, muss ich Sie darauf hinweisen, dass er in der Vernehmlassung Stellung genommen und beim Geltungsbereich keine Einschränkung verlangt hat. Wir müssen uns schon ein bisschen darauf verlassen können, dass man sagt, was man will, wenn man sich vernehmen lassen kann, und sich dann nicht in der jetzigen Phase noch mit neuen Anforderungen meldet.
Ich bin Ihrer Kommission sehr dankbar dafür, dass sie den Geltungsbereich gemäss Entwurf - mit einem Abstrich, der Kommissionssprecher hat es erwähnt - übernommen hat. Wir beschränken uns jetzt auf Bewachungsdienstleistungen; Sie haben das Wort "Überwachung" gestrichen, damit kann sich der Bundesrat einverstanden erklären.
Was hingegen der Nationalrat beim Geltungsbereich an Einschränkungen beschlossen hat - allerdings mit sehr knappen Mehrheiten -, geht natürlich sehr viel weiter. Wenn er nur noch die Bewachung von staatlichen Gütern und Liegenschaften unter dieses Gesetz stellt, ist der ganze private Bereich nicht mehr erfasst. Es gibt heute Bewachungsfirmen und Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen, die zum Beispiel Minen bewachen. Wenn das nicht mehr unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt, kann man dort bewaffnet gegen Arbeiter vorgehen, sie festhalten, unter Umständen über längere Zeit, und Hausdurchsuchungen durchführen. Das sind Dienstleistungen, die bei uns in der Schweiz zum Teil explizit verboten sind. Wir wollen sie im Ausland nicht verbieten, aber wir wollen sie einer Meldepflicht unterstellen, um im Einzelfall differenziert beurteilen zu können, wo allenfalls das Ansehen unseres Landes auf dem Spiel steht. Das ist ja etwas ganz Wesentliches.
Ich bin Ihrer Kommission auch dankbar, dass sie bei Ziffer 4 darauf verzichtet hat, die Dienstleistungen nur dem Gesetz zu unterstellen, wenn sie von einer Streitkraft in Auftrag gegeben werden. Eine Dienstleistung, die von einem Diktator in Auftrag gegeben wird, könnte dann schon problematisch sein. Und wenn man hier nur die "Streitkräfte" aufnimmt, ist das eine massive Einschränkung, die in keiner Art und Weise mehr dem entspricht, was Sie, die Räte, dem Bundesrat damals mit Ihren Motionen in Auftrag gegeben haben. Ich bin froh, dass Ihre Kommission am Beschluss Ihres Rates festhält.
Artikel 4 ist sicher der zentrale Artikel, und in diesem hat der Nationalrat eine eigentliche Aushöhlung des Gesetzes vorgenommen. Der Bundesrat ist aber einverstanden, dass in Ziffer 2 jetzt auf den Begriff "Bewachung" abgestützt wird und dass das Wort "Überwachung" gestrichen wird.