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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2013-03-13

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Hier geht es um Folgendes: Artikel 17, "Schutz der Privatsphäre", legt dort, wo es eben Stimmberechtigte gibt, die entscheiden müssen, fest, welche Daten veröffentlicht werden dürfen, weil sie eben notwendig sind, damit die Stimmberechtigten ihren Entscheid auch fällen können. Sie sind hier genannt: Buchstabe a, Staatsangehörigkeit; Buchstabe b, Aufenthaltsdauer; Buchstabe c, Angaben, die erforderlich sind, damit man eben beurteilen kann, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen insbesondere im Integrationsbereich erfüllt sind.

Sie haben richtig gehört: Das erste Kriterium heisst "Staatsangehörigkeit". Wir haben aber in diesem ganzen Gesetz keinen einzigen Ort, wo die Staatsangehörigkeit irgendeine Rolle spielen würde. Es gibt hier oder auch in den heutigen Verordnungen keine einzige Disposition, mit der es bei der Einbürgerung in irgendeiner Art und Weise einen Unterschied machen würde, ob jemand heute die Staatsangehörigkeit von Bosnien-Herzegowina, Kuba, Deutschland oder den Vereinigten Staaten hat. Was vielleicht auch noch wichtig ist: Auch von der rechten Seite hat nie jemand irgendeinen Antrag gestellt, dass man das machen müsste, dass man irgendwelche diskriminierenden Bestimmungen einführen sollte, die nur für Angehörige einer bestimmten Nationalität gelten, wenn sie Schweizer oder Schweizerin werden wollen.

Jetzt frage ich Sie: Was hat denn die Bekanntgabe einer Information, die nichts, aber auch gar nichts mit diesem Rechtsakt, die nichts, aber auch gar nichts mit dieser politischen Bewertung zu tun hat, ob man jemanden einbürgern soll oder nicht, für eine Berechtigung? Was hat das für eine Funktion? Eine Berechtigung hat diese Bekanntgabe nicht. Und eine Funktion hat sie höchstens dann, wenn man dann Angehörige bestimmter Staaten eben doch diskriminiert, indem man sagt: "Diese wollen wir nicht, das sind solche und solche." In dem Sinn ist dieser Buchstabe a, die Angabe der Staatsangehörigkeit, wenn er nicht gestrichen wird, bloss geeignet, zufällige, willkürliche und unkorrekte Einbürgerungsentscheide zu erzeugen.

Es ist nicht ein Kernpunkt, aber es ist, wenn wir die Gleichbehandlung in unserem Land als fundamentales Verfassungsprinzip hochhalten wollen, eine sehr wichtige Massnahme, dass Sie hier die Staatsangehörigkeit aus der Liste der bekanntzugebenden Daten streichen.

Ich bitte Sie: Folgen Sie meiner Minderheit I!