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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2013-03-13

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Für die SP-Fraktion ist klar, dass sich mit den Bewegungen in den letzten Jahren die Praxis bei den Einbürgerungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden verändert hat. Ich zähle die wichtigsten [PAGE 255] Bewegungen nochmals auf: Seit dem richtungsweisenden Bundesgerichtsentscheid im Juli 2003 kann nicht mehr in einer Urnenabstimmung über Einbürgerungen befunden werden; seit diesem Entscheid müssen ablehnende Entscheide begründet sein und haben die Gebühren nur noch den administrativen Aufwand zu decken. Die Einbürgerungs-Initiative der SVP ist vom Volk wuchtig, mit 64 Prozent der Stimmen, abgelehnt worden. Die Kantone haben Gerichtsbehörden einzusetzen, welche Beschwerden entgegennehmen. Schliesslich hat das Bundesgericht seine Überprüfungspraxis dergestalt erweitert, dass es neu nicht nur dann einschreiten kann, wenn die Ablehnung einer Einbürgerung diskriminierend oder unzureichend begründet ist, sondern auch dann, wenn Gesuchstellenden die Integration in unhaltbarer Weise abgesprochen wird.

Ich sage es nochmals - vielleicht muss ich mich später erneut wiederholen -: Die Einbürgerungspraxis hat sich in den letzten Jahren versachlicht. Ausser in ganz wenigen Gemeinden werden die Gesuche überall von einer politisch zusammengesetzten Bürgerrechtskommission geprüft. Die Einbürgerung ist zu einem eigentlichen Verwaltungsakt geworden. Das ist keine leere Behauptung, das ist Realität.

Im Kanton Schwyz wurde die Frage der Einbürgerung vor zehn Jahren hochemotional diskutiert. 2011 haben über 60 Prozent der stimmenden Bevölkerung das kantonale Bürgerrechtsgesetz angenommen. Das kantonale Bürgerrechtsgesetz in meinem Kanton delegiert die Kompetenz entweder an die Gemeindeversammlung oder an die Bürgerrechtskommission. Daraufhin sind in verschiedenen Gemeinden Volksabstimmungen durchgeführt worden. Das Resultat war, dass alle grossen Gemeinden die Kompetenz den Kommissionen zugewiesen haben. Eben: Die Frage hat sich versachlicht. Die politisch zusammengesetzte Kommission entscheidet. In der Praxis ist die Einbürgerung im Kanton Schwyz zu einem Verwaltungsakt geworden.

Meines Erachtens muss die Gesetzgebung dieser Entwicklung angepasst werden. Darum stelle ich drei Anträge.

Bei Artikel 15 Absatz 2 ziehe ich meinen Minderheitsantrag zurück. Ich präzisiere meine Absicht mit dem Einzelantrag, der auf dem Tisch liegt. Absatz 2 lautet demnach neu: "Das kantonale Recht kann vorsehen, dass das Parlament, die Exekutive oder eine Behördenkommission einer Gemeinde über ein Einbürgerungsgesuch entscheidet."

Wenn die Gemeindeversammlungen keine Einbürgerungsentscheide mehr fällen können, braucht es Artikel 16 Absatz 2 nicht, weil dort festgehalten wird, dass nur begründete Anträge gestellt werden können. Die zehnjährige Erfahrung mit diesem Vorgehen zeigt, dass an Gemeindeversammlungen keine Anträge mehr gestellt werden.

Zum Schluss noch zu Absatz 2 von Artikel 17, "Schutz der Privatsphäre": Diesen Absatz braucht es auch nicht mehr, weil die Veröffentlichung von Daten der Einbürgerungswilligen zuhanden der Stimmberechtigten hinfällig wird. Ich beantrage, auch diesen Absatz 2 zu streichen.

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