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Müller Geri · Nationalrat · 2013-03-13

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Es geht um die Änderung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts, das wir am 21. Dezember 1995 eingeführt haben, übrigens in Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten. Seither musste dieses Gesetz schon zweimal verlängert werden, und das ist nun das dritte Mal, dass es verlängert werden muss. Ursprünglich war es für Ad-hoc-Gerichte des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gedacht, und es sollte die Verfolgung von Kriegsverbrechern, insbesondere in Jugoslawien und Rwanda, ermöglichen. Das war aus zeitlichen Gründen noch nicht möglich. Es ist auch heute noch nicht absehbar, wann diese Gerichte ihre Arbeit abschliessen werden. Das aktuelle Gesetz ist bis zum Ende dieses Jahres befristet, der Bundesrat möchte seine Geltungsdauer um zehn Jahre verlängern.

Es kann durchaus sein, dass die Arbeit der Gerichte früher abgeschlossen wird, dann läuft das Gesetz aus diesem Grund aus.

Die Prozesse dauern bekanntlich länger als vorgesehen. Es ist schwieriger als vorgesehen, alle, die verfolgt worden sind, wirklich vor die Gerichte zu bringen und diese ordentlichen Verfahren abzuschliessen. Es ist auch nicht möglich, diese Gerichte auf Landesebene weiterarbeiten zu lassen, weil Serbien beispielsweise noch nicht in der Lage ist, die Prozesse alleine weiterzuführen.

Nun geht es also darum, dass man das Gesetz zeitlich anpassen kann. Die Kommission hat der Verlängerung mit 20 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die einzige Diskussion betraf am Schluss die Frage, in welcher Kategorie die Vorlage beraten werden soll. Sie wird jetzt in der Kategorie IV beraten.

Es geht darum, in der Diskussion aufzuzeigen, was geschehen ist. Einmal wurde in der Kommission die Kritik laut: "Wer wird überhaupt vor ein internationales Gericht gezerrt?" Bisher waren das Angehörige von zwei Ländern; weitere Gerichte sind angesagt worden. Aber es ist ein politischer Entscheid, wo der Sicherheitsrat Prioritäten setzt und welche Kriegsverbrechen er wirklich ahnden und nach welchen Kriegsverbrechern er fahnden will; das ist eine Realität, mit der wir leben müssen. Es sollte uns aber bewusst sein, dass es auf der Welt nicht nur in Jugoslawien und in Rwanda zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechtes gekommen ist. Für andere Länder konnten einfach keine einheitlichen internationalen Gerichte geschaffen werden.

Kritik kam auch daran auf, wie an den beiden Gerichten bestraft worden ist. Oft wurde dabei stark auf die Leute reduziert, die lokal viel vor Ort gewesen sind. Ausserhalb des Gerichtes stehen nach wie vor internationale Mächte, die im Krieg in Jugoslawien oder Rwanda auch aktiv gewesen sind. Bezeichnenderweise sind dort von keinem europäischen Land Angehörige mitverfolgt worden. Es wurde auch gefragt, was das uns kosten wird. Die Antwort der Bundesrätin war die, dass die Kosten nicht anders sein werden als heute, sie sind also im Budget bereits enthalten. [PAGE 282]

Zur Frage der Rechtsfälle, bei denen die Schweiz zur Mithilfe angefragt worden ist: Es geht um elf Rechtsfälle. Da handelt es sich vor allem darum, dass es Fragen zu den Angeklagten gab, ob sie allenfalls Tätigkeiten über die Schweiz abgewickelt hätten. Da hat die Schweiz Rechtshilfe geleistet. Es geht also nicht um Schweizer, die beteiligt gewesen sind, sondern um die Frage, ob die Schweiz für diese Völkerrechtsverletzungen missbraucht worden ist.

Die Kommission hat nach dieser Diskussion beschlossen, die Gültigkeit dieses Bundesgesetzes um zehn Jahre zu verlängern; das bei 20 zu 0 Stimmen bei 5 Abwesenheiten. Ich bitte Sie, die Gültigkeit dieses Gesetzes zu verlängern.