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Fehr Hans · Nationalrat · 2013-03-13

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 33. Es geht dort um die Anrechnung der Zeit unter der vorläufigen Aufnahme bzw. unter irgendeinem Aufenthaltstitel. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Glättli) und den Antrag der Minderheit Maier Thomas abzulehnen. Nicht wahr, wir haben es mit der vorläufigen Aufnahme zu tun. Es ist eine Absurdität, wenn man diese Frist der Aufenthaltsdauer anrechnet. Denn die vorläufige Aufnahme ist, wie es das Wort besagt, eben vorläufig. Die Person mit einer vorläufigen Aufnahme hat ein rechtskräftig abgelehntes Asylgesuch, aber sie kann aus verschiedenen Gründen, die zum Teil hochgeschaukelt werden, nicht oder noch nicht ausgeschafft werden. Sie hat aber eine Wegweisungsverfügung. Es ist ein Widersinn, wenn man einen solchen Status, der eigentlich keiner ist, bei einer Einbürgerung anrechnet. Es ist ein Widersinn und eine Absurdität. Das hat auch die Mehrheit - Gott sei Dank! - festgestellt. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit I (Glättli) abzulehnen.

Nun zur Minderheit Maier Thomas: das ist scheinbar ein intelligenter Antrag - von etwas Schlechtem nimmt man einfach nur 50 Prozent. Das stimmt schon, es sind dann nur 50 Prozent. Aber wissen Sie: Auch wenn man von einer falschen Massnahme nur die Hälfte nimmt, dann ist sie immer noch falsch, sie ist damit nicht besser. Ich denke, dass das der gesunde Menschenverstand besagt. Der Bürger auf der Strasse würde die Anrechnung der Zeit unter der vorläufigen Aufnahme nicht verstehen. Darum müssen wir diese beiden Minderheitsanträge ablehnen.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat ein Gutachten beim Institut für öffentliches Recht an der Uni Bern zum Tatbestand der vorläufigen Aufnahme machen lassen, in dem es heisst: "Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Wegweisung." Klarer kann man es nicht mehr sagen: eine Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Wegweisung. Die betroffene Person muss unser Land verlassen, aber das ist vorläufig nicht möglich. Rechnen Sie diesen Status nicht der Aufenthaltsdauer an, das verstünde im Volk draussen kein Mensch.

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