Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-03-20
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Der Handel mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen erfolgt heute international, grenzüberschreitend. Die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes würde erleichtert, wenn die Schweiz an den Systemen der Lebensmittel- und der übrigen Produktesicherheit der Europäischen Union teilnehmen könnte. Eine Voraussetzung dafür ist unter anderem die Angleichung der technischen Vorschriften für diese Produkte. Genau diese Angleichung soll mit der aktuell diskutierten Revision des Lebensmittelgesetzes erreicht werden. Diese Angleichung vereinfacht darüber hinaus den Warenverkehr mit der ganzen EU, und sie trägt zur Senkung des Preisniveaus in der Schweiz bei, da weniger Sonderetikettierungen notwendig sein werden.
Im Einzelnen geht es um Folgendes: Die Begriffe und Definitionen des EU-Rechts sollen übernommen werden. Für bestimmte Gebrauchsgegenstände soll das Täuschungsverbot eingeführt werden. Dies wird immer wichtiger, weil beispielsweise Käse- und Fleischpasteten im Umlauf sind, welche gar nichts mit dem Originalprodukt gemeinsam haben. Im Weiteren soll das Vorsorgeprinzip explizit im Gesetz verankert werden. Auch auf Toleranzwerte für Mikroorganismen sowie für Fremd- und Inhaltsstoffe soll zugunsten von Höchstmengen verzichtet werden. Das Positivprinzip wird aufgegeben. Nach dem neuen Regelungskonzept sind Lebensmittel auch dann verkehrsfähig, wenn sie weder im Verordnungsrecht unter einer Sachbezeichnung umschrieben noch durch das Bundesamt für Gesundheit bewilligt worden sind. Massgebend ist einzig, dass sie sicher sind und dass das Täuschungsverbot beachtet wird.
In der Detailberatung sind die wichtigsten Fragen aus grünliberaler Sicht die folgenden: Soll der Geltungsbereich des Gesetzes auf die Futtermittel ausgedehnt werden? Der Skandal vor wenigen Wochen mit verseuchtem Futtermittel in der EU zeigt die Notwendigkeit der Aufnahme der Futtermittel ins Lebensmittelgesetz. Die gesamte Ernährungskette soll im selben Gesetz geregelt werden. Wir Grünliberalen unterstützen deshalb die Aufnahme der Futtermittel in diesen Bereich.
Soll das Lebensmittelgesetz auch für das Dusch- und Badewasser gelten? Zwar können Erreger der meldepflichtigen Krankheit Legionellose über Wasser übertragen werden. Aus grünliberaler Sicht ist es jedoch unverhältnismässig, ein funktionierendes System umzukrempeln, Dusch- und Badewasser als Gebrauchsgegenstand einzustufen und somit bezüglich Qualität dem Lebensmittelgesetz zu unterstellen.
Am meisten Emotionen wird es bei der Informationspflicht der Gaststätten in Bezug auf das Ergebnis der Lebensmittelkontrolle geben. Im Interesse der Transparenz und im Sinne der mündigen und eigenverantwortlichen Konsumenten und Konsumentinnen setzen wir Grünliberalen uns für die Offenlegung der Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle ein.
Insgesamt befinden wir uns in mehrfacher Hinsicht auf einer Gratwanderung. Die Lebensmittelsicherheit, der administrative Aufwand, die Regelungsdichte mit Vorschriften und Auflagen, die unternehmerische Verantwortung, aber auch die Eigenverantwortung der Konsumenten und Konsumentinnen müssen ausgewogen sein. Es liegt nun an uns, heute diese Faktoren auszutarieren.
Wir Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten, und wir werden sie nicht zurückweisen.