Heim Bea · Nationalrat · 2013-03-20
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Die Lebensmittelbranche steht in einem äusserst harten Konkurrenzkampf: tiefe Preise einerseits, dennoch Sicherheit und Qualität der Produkte andererseits. Beides erwartet die Konsumentenschaft. Das Spannungsfeld "Markt versus Volkswohl" ist in der Gesetzesdebatte zu bedenken.
Die Revision des Lebensmittelgesetzes - Sie haben es gehört - erleichtert den Warenaustausch mit der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Die Schweiz gleicht also ihre Vorschriften denjenigen der EU an und bekommt dafür grössere Chancen auf dem europäischen Markt, das ist das Ziel Nummer eins. Sie erhält aber auch Zugang zum EU-Schnellwarnsystem für gefährliche und gefälschte Produkte. Die Stärkung des Gesundheitsschutzes ist das Ziel Nummer zwei dieses Gesetzes. Wie wichtig das ist, zeigen die Lebensmittelskandale. Man mag natürlich die Empörung, zum Beispiel wegen des Pferdefleischbetrugs, für emotional überhöht halten. Aber es ist schlicht grauslich [PAGE 389] zu erfahren, Fleisch von Pferden aus Qualzuchten gegessen zu haben. Das wird nachhaltig im Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten bleiben; das hat die Branche zu bedenken.
Tatsache ist, dass die Nahrungsmittelhersteller heute überall auf der Welt Lebensmittel, auch Fleisch, einkaufen. Die Lieferketten werden intransparenter, der Preiskampf wird immer härter. Und genau das verführt zu betrügerischen Machenschaften. Nur mit konsequenten Kontrollen, abschreckenden Sanktionen und festen Deklarationspflichten ist solchen Täuschungsmanövern beizukommen. Bezeichnen Sie das bitte nicht als "administrativen Aufwand": Es geht hier vielmehr um einen sehr heiklen Bereich, es geht um Lebensmittel und Gesundheit. Nur mit diesen Massnahmen sind Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch die Branche wirklich vor einzelnen Übeltätern zu schützen.
1. Die SP-Fraktion fordert eine konsequente Deklarationspflicht. Wir wollen keine Ausnahmen und keine Verwässerung. Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht auf Transparenz. Mit Strichcodes auf den Verpackungen ist es ein Leichtes, die Herkunft der Produkte anzugeben. Nur wenn das Produktionsland bekannt ist, ist die Rückverfolgbarkeit möglich. Vage Angaben wie "aus der Europäischen Union", wie sie der Bundesrat plant, lehnen wir ab.
2. Funktionierende Kontrollsysteme sind mindestens so wichtig. Diese sind auch im Interesse der Branche wichtig. Nur sie haben abschreckende Wirkung auf potenzielle Betrüger. Darum ist es richtig, dass der Bundesrat mit diesem Gesetz die Frequenzen der amtlichen Kontrollen festlegen kann.
Es ist aus Sicht der SP-Fraktion falsch, in Artikel 59 die Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, für Betriebsbewilligungen und für die Kontrolle von Zerlegebetrieben zu streichen. Warum? Etliche Kantone kürzen ausgerechnet bei der Lebensmittelkontrolle das Budget, und wenn der Bund hier nun auch noch die Gebühren streicht, schwächt er die kantonalen Kontrolltätigkeiten, schwächt er die Lebensmittelsicherheit. Das will die SP nicht. Wir lehnen diese Streichungen ab.
3. Es braucht markante Sanktionen. Ein liberalisierter Warenverkehr bringt mehr Freiheit, aber er bringt auch mehr Missbrauchsrisiken. Kriminelle Machenschaften dürfen sich schlicht und einfach nicht lohnen. Die SP-Fraktion beantragt darum eine Verdoppelung der Bussen.
4. Für die SP wie für die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen ist es nicht nachvollziehbar, dass Futtermittel nicht dem Lebensmittelgesetz unterstellt sind. Sie sind zentral für die Produktion tierischer Produkte, sie sind aber auch Verursacher zahlreicher Lebensmittelskandale: BSE, Dioxin - von der Antibiotikaproblematik, welche Kollegin Marina Carobbio angesprochen hat, gar nicht zu sprechen.
Diese Revision hat gute Ziele, sie ist aber unzureichend. Die SP-Fraktion wird in der Debatte deshalb etliche Verbesserungen beantragen. Sie ist aber für Eintreten auf dieses Geschäft und bittet Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit de Courten wie auch den Rückweisungsantrag der Minderheit Hess Lorenz abzulehnen.