Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-03-20
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-20
Wortprotokoll
Namens der Minderheit, die in der Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten unterlegen ist, beantrage ich Ihnen die Rückweisung dieser Vorlage an den Bundesrat mit der Auflage, eine KMU-verträgliche Lösung zu erarbeiten, und zwar in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen.
Rückweisungen werden oft mit der Aufforderung "Zurück auf Feld eins!" gleichgesetzt. Das ist nicht populär und häufig schon allein der Grund für die Ablehnung eines solchen Begehrens. Es wird dann oft ins Feld geführt, dass ein [PAGE 388] Zeitverlust drohe. Es wird auch auf die grosse Arbeit verwiesen, die bereits geleistet wurde. Das mag stimmen, und es ist auch unschön, wenn eine Rückweisung nötig wird. Hier ist sie nötig.
Warum ist sie nötig? Bei einem Gesetz wie dem Lebensmittelgesetz, das uns alle im täglichen Leben betrifft - vom Konsumenten und von der Konsumentin über Tausende von KMU bis zum Handel und zu den Grossverteilern -, ist es zwingend nötig, diese Zusatzrunde, das "Zurück auf Feld eins!", in Angriff zu nehmen; dies mit dem Ziel, am Schluss des Spiels möglichst viele Gewinner aufweisen zu können.
Worum geht es? Der Revisionsbedarf als solcher wird nicht infrage gestellt. Die Notwendigkeit der Kompatibilität der Schweizer Gesetzgebung mit dem EU-Lebensmittelrecht besteht. Es gilt, Handelshemmnisse zuungunsten unserer Industrie zu vermeiden; das ist unbestritten. Es geht jetzt einzig und allein darum, eine Vorlage, die - wie vom Kommissionssprecher bereits erwähnt - in vielen Punkten tatsächlich im positiven Sinne überarbeitet werden konnte, nochmals in einem bestimmten Bereich zu verbessern, damit wir nicht am Schluss ein Gesetz verabschieden, das Tür und Tor für Bestimmungen öffnet, die zu einer Strukturbereinigung bei unseren KMU führen. Das kann und darf nicht das Ziel sein. KMU dürfen nicht mit derart vielen administrativen Auflagen belastet werden, dass sie diese nicht mehr bewältigen können. Es herrscht ein bedeutender Unterschied zwischen grossen Firmen, Grossverteilern und KMU in Bezug auf das, was zumutbar ist und was nicht zumutbar ist.
Die Verordnung, die bereits im Umlauf war - die Anhörungsfrist ist am letzten Freitag, 15. März, abgelaufen -, zeigt, in welche Richtung die Umsetzung angedacht worden ist. Wenn man jetzt sagt, die Rückweisung - das "Zurück auf Feld eins!" - wäre schlecht wegen des Zeitverlusts, dann muss man sich fragen, wie denn der Zeitverlust aussieht, wenn eine Verordnung mit Anhörungsfrist bis letzte Woche im Umlauf war und wir heute das Gesetz beraten mit der Möglichkeit, dass wir am Schluss diese Anhörung sehr wahrscheinlich nochmals durchführen müssen.
Wir beraten zwar heute das Gesetz, haben aber ganz kurz vorher die Verordnung in Umlauf gegeben. Es droht also auch hier sozusagen die indirekte Rückweisung. Es spricht nichts dagegen, dass wir diese Rückweisung jetzt gerade an die Hand nehmen und in diesem punktuellen Bereich tatsächlich Verbesserungen für die KMU erarbeiten, die wir sonst ja so gern beschwören und immer ins Feld führen, um die Schweizer Wirtschaftspolitik gut darzustellen. Es geht nicht darum, Informationspflichten zuungunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu schwächen; dort sind wir auf einem guten Stand. Es gibt auch sonst weitere Artikel, die durchaus im positiven Sinn beeinflusst werden konnten.
Deshalb: Eintreten, ja, aber auch Ja zum Antrag der Minderheit auf Rückweisung. Die Rückweisung zur Überarbeitung wurde, wie eingangs erwähnt, mit dem Stichentscheid des Präsidenten schlussendlich abgelehnt. Ich bitte Sie, dieser Rückweisung im Sinne der KMU-Wirtschaft zuzustimmen.