de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-03-20
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20
Wortprotokoll
Bei Artikel 7bis bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Die Minderheit Carobbio Guscetti will eine Bewilligungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel festschreiben. Dieser Antrag ist überflüssig, weil der Umgang mit Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, bereits heute einer ganzen Reihe von Bestimmungen und Bewilligungspflichten untersteht. GVO-Erzeugnisse dürfen schon heute nur mit einer Bewilligung in Verkehr gebracht werden. In der Schweiz sind zurzeit eine Sojalinie, drei Maislinien, zwei Vitamine und zwei Labfermente zur Verwendung in Lebensmitteln bewilligt. Für weitere Erzeugnisse wurden Gesuche eingereicht; das soll möglich bleiben. Annahme und Weitergabe von GVO-Erzeugnissen zu kommerziellen Zwecken müssen schon heute dokumentiert werden. Für Konsumentinnen und Konsumenten muss die Ware gekennzeichnet sein. Es müssen Massnahmen ergriffen werden, um eine unbeabsichtigte Vermischung mit herkömmlichen Erzeugnissen zu verhindern. Spuren von nicht ausdrücklich bewilligten GVO können unter bestimmten Bedingungen toleriert werden. Auch der grenzüberschreitende Verkehr unterliegt bereits heute besonderen Bestimmungen.
Die Verwendung von gentechnisch veränderten Tierarten ist in der Schweiz nur für medizinische Zwecke und in der Forschung zulässig. Wer mit GVO umgeht, hat dafür zu sorgen, dass es zu keiner unerwünschten Vermischung mit herkömmlichen Organismen kommt. Dazu muss ein Qualitätssicherungssystem erarbeitet und durchgesetzt werden, das sich an das bekannte Konzept "Hazard Analysis and Critical Control Points" anlehnt, ein Konzept zur Sicherung der Hygiene in der Lebensmittelverarbeitung. Damit ist das Anliegen der Minderheit erfüllt, es ist ihm ausreichend Rechnung getragen.
Frau Fehr sagt, doppelt gemoppelt halte besser. Ich muss ihr entgegenhalten, dass das im Gesetzesbereich eben gerade nicht der Fall ist. Es wäre eine Überregulierung. Wir könnten in diesem Bereich nicht nur von Lebensmittelhygiene, sondern auch einmal von Gesetzeshygiene sprechen.
Zudem spricht Frau Fehr von der Harmonisierung mit EU-Recht, nur um zwei Atemzüge später davor zu warnen, die EU könnte im GVO-Bereich Druck aufsetzen und darauf hinarbeiten, Regulierungen zu reduzieren. Da will sie also doch wieder ein Sonderzüglein für die Schweiz. Das ist nicht ganz schlüssig und für mich nicht überzeugend.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.