Strahm Rudolf · Nationalrat · 2001-09-24
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-24
Wortprotokoll
Wir behandeln hier das Goldpaket, das heisst den Bundesbeschluss über die Verwendung von Goldreserven, den Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Gold-Initiative)" und das Bundesgesetz über die Stiftung Solidarität Schweiz.
Ihre WAK empfiehlt einstimmig Eintreten auf die Vorlagen. Sie empfiehlt mit 18 zu 6 Stimmen, die Gold-Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Sie beantragt Ihnen, das Bundesgesetz über die Stiftung Solidarität Schweiz ebenfalls zu verabschieden. Die Kommission legt hier in grossen Zügen das gleiche Grundkonzept vor, wie es vom Ständerat erarbeitet worden ist. In einzelnen Detailfragen hat sie allerdings Abänderungs- und Verbesserungsanträge, dies vor allem beim Stiftungsgesetz.
Das Grundkonzept der Kommission wie auch des Ständerates sieht wie folgt aus: Der Verkaufserlös von 1300 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank wird für 30 Jahre in einen Fonds eingelegt. Das Fondsvermögen soll erhalten bleiben, und der Ertrag, rund 18 Milliarden Franken - vielleicht sind es etwas mehr, wenn Sie den heutigen Goldpreis nehmen -, soll zu je einem Drittel an die AHV, an die Kantone und an eine zu gründende Stiftung Solidarität Schweiz gehen, welche im Inland und im Ausland humanitäre Aufgaben erfüllt.
Dieses Konzept dient als direkter Gegenvorschlag zur Gold-Initiative, welche von der Kommission mit 18 zu 6 Stimmen zur Ablehnung empfohlen wird.
Ich erlaube mir hier, einige konzeptionelle Erwägungen zur Verwendung des Nationalbankgoldes, auch zuhanden des Amtlichen Bulletins und der zukünftigen Auslegung:
1. Bekanntlich hat die Nationalbank aufgrund der Lösung der Goldbindung in der neuen Bundesverfassung bereits begonnen, ihre Goldbestände abzubauen und in andere Werte umzuwandeln. Ziel ist, 1300 Tonnen Gold so zu veräussern. In der Kommission, für die wir hier sprechen, bestand der klare Konsens darüber, dass ein Teil der Goldbestände als Währungsreserven der Notenbank tatsächlich abgebaut und veräussert werden soll. Dies ist das Resultat eines Umdenkprozesses, der in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre stattgefunden hat.
Nicht zuletzt ist es auch das Verdienst von Professor Thomas von Ungern-Sternberg, der als erster - damals noch gegen die damalige Nationalbankleitung - für eine bessere Bewirtschaftung des Nationalbankvermögens und für einen Abbau der Goldbestände plädierte. Hätte die Nationalbank dieses Staatsvermögen früher zu bewirtschaften begonnen, wären über die Jahre hinweg kumuliert zig Milliarden Franken erwirtschaftet worden.
2. In der Kommission bestand ein impliziter Konsens darüber, dass die Erträge aus dem Goldbestand nicht als gewöhnlicher Notenbankgewinn zu betrachten und zu behandeln sind, für welchen automatisch die verfassungsmässige Gewinnverteilung gilt, nämlich dass zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel an den Bund gehen. Der Gesetzgeber will nun mit einer verfassungsmässigen Übergangsbestimmung dazu Klarheit schaffen.
3. Die Kommission war sich darüber im Klaren, dass die Höhe der nötigen Gold- und Währungsbestände der [PAGE 1121] Schweizerischen Nationalbank heute und auch in Zukunft nicht währungspolitisch oder wissenschaftlich ermittelt werden kann, sondern dass dies eine politische Ermessensfrage ist, die auch politisch entschieden werden muss. Der Abbau des Goldbestandes auf die Hälfte entspricht im Moment dem der Schweiz international zugestandenen Verkaufskontingent für Währungsgold. Der weitere Abbau kann später durchaus überprüft und neu aufgerollt werden.
Ich muss hier betonen, dass in der Kommission bei all diesen Erwägungen der Konsens bestand, dass der Goldbestand heute abgebaut respektive halbiert werden kann. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gab und gibt, dann in der Frage der Verwendung des Gewinns aus dem Verkaufserlös.
Zum Initiativ- und zum Gegenvorschlag: Die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds", kurz Gold-Initiative genannt, will eine Bestimmung in der Bundesverfassung einführen, wonach die nicht benötigten Währungsreserven oder deren Erträge immer und auf Dauer in den AHV-Fonds zu übertragen sind. Die Kommissionsmehrheit hat diese starre Regelung als Nachteil empfunden. Die Verwendung überschüssiger Währungsreserven wäre verfassungsmässig auf alle Zeiten vorausbestimmt. Der direkte Gegenvorschlag des Ständerates und der Kommission will nur eine Übergangsbestimmung in der Verfassung, die den Abbau und die Verwendung der 1300 Tonnen Gold, also der Hälfte des Goldbestandes, regelt.
Die Gold-Initiative ist, das wissen wir alle, von ihrer Entstehung her und bestätigt durch die Diktion der Initianten, eigentlich direkt gegen die Stiftung Solidarität Schweiz gerichtet. Wer die Gold-Initiative unterstützt, verhindert damit die Stiftung, weil der Initiativtext jede anderweitige Verwendung ausschliesst.
Die Initiative regelt die zukünftige Verwendung der überschüssigen Währungsreserven der Nationalbank unbefristet. Es handelt sich nicht nur um eine einmalige Aktion. Dies war in der Kommission eigentlich ein wichtiges Argument. Die Initiative schränkt deshalb den Spielraum des Gesetzgebers auf alle Zukunft ein. Es ist ja denkbar, dass dereinst das nicht mehr verwendete Nationalbank-Staatsvermögen auch für andere, vielleicht dringlichere Zwecke verwendet werden könnte. Die Kommission folgt dem Ständerat und lehnt diese dauernde Zweckbindung in der Verfassung ab.
Schliesslich fördert die Gold-Initiative die Illusion, die AHV werde sich mit einem "Goldschatz" finanzieren lassen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Selbst wenn alles Gold einzig in den AHV-Fonds geworfen würde, könnten aus den 1300 Tonnen Gold nur jährliche Nominalerträge von 500 bis höchstens 700 Millionen Franken erwirtschaftet werden. Dies entspricht einem Viertel bis höchstens einem Drittel eines Mehrwertsteuerprozents und würde nie genügen, auch nur den durch die demographische Entwicklung verursachten Bedarf der AHV in den nächsten Jahren zu finanzieren. Zum Vergleich: Ein Mehrwertsteuerprozent entspricht Einnahmen von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Sie sehen also, welche geringe Dimension der Lösungsbeitrag dieser Initiative hätte.
Zum Konzept der Kommission: Es sind drei Präzisierungen zu den Übergangsbestimmungen des Gegenvorschlages anzubringen.
1. Der Verkaufserlös aus den 1300 Tonnen Gold fliesst nicht in eine Stiftung, sondern für 30 Jahre in einen Fonds, der von Fachpersonen unabhängig verwaltet und bewirtschaftet wird.
2. Der Realwert des Fondsvermögens soll erhalten bleiben. Mit anderen Worten: Aus dem Ertrag wird der Wert des Fonds jährlich um die Teuerung erhöht, respektive vom erwirtschafteten Betrag wird nur der Realwert ausgeschüttet.
Sollte einmal für ein Jahr oder für einige Jahre kein positiver Realertrag erwirtschaftet werden, sind die Erträge aus den folgenden Jahren auch für die Nachfinanzierung der Realwerterhaltung zu verwenden. Die Ertragsausschüttungen sind allenfalls durch eine Ausgleichsrücklage zu glätten. Die Kommission ging wie der Bundesrat von einem durchschnittlichen Realertrag von 2,5 bis 3,5 Prozent aus.
3. Nach 30 Jahren soll aufgrund des Gegenvorschlags mit einer neuen Verfassungsbestimmung über die Verwendung des Fondsvermögens befunden werden. Ohne eine andere Regelung fällt das Vermögen zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund, konkret: in die Bundeskasse. So viel zur Übergangsbestimmung der Bundesverfassung im Gegenvorschlag der Kommission.
Nun komme ich zum wichtigen Punkt, nämlich zur Stiftung Solidarität Schweiz. Die Stiftung ist bezüglich Ursprung, Motivation, Zweckbestimmung und Namensgebung mit vielen Mythen und taktischen Malträtierungen belastet.
Ich muss hier für die Kommission eines klarstellen: Die Zielsetzung, wie sie von der Kommission heute im Stiftungsgesetz vorgeschlagen wird, hat nichts mehr mit der ursprünglichen Ankündigung des Bundesrates von 1997 zu tun. Die Stiftung dient nicht der Individualhilfe für Holocaust-Opfer, und sie hat nichts mit der Vergangenheitsbewältigung zu tun. Aufgrund der Konzeption des Ständerates und der Kommission ist sie jetzt zukunftsgerichtet. Sie ist auf Projektarbeit statt Individualhilfe ausgerichtet, sie soll ein Ausdruck und ein Symbol für die Solidarität der Schweiz - der Schweizerinnen und Schweizer - mit Opfern im Inland und im Ausland werden. Wie erwähnt, definiert der Gesetzestext der WAK klar drei Bereiche:
1. Die Armutsbekämpfung - das heisst Linderung der Folgen von Armut - und Armutsverhütung;
2. Hilfe an die Gewaltopfer, das heisst Solidarität mit Opfern von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt, und auch Verhütung von Ursachen der Gewalt;
3. Gesellschaftliche Solidarität, das heisst Förderung funktionsfähiger und demokratischer Gesellschaften zur eigenständigen Entwicklung durch Bildung und Integration.
Wir denken an einige Verwendungszwecke. Die Stiftung soll im Inland oder im Ausland dort helfen, wo eine offensichtliche und augenfällige Not entstanden ist. Sie soll Soforthilfe leisten, sie soll aber auch konzeptionelle Projekthilfe leisten. Wir denken zum Beispiel an die Hilfe im Inland für Opfer von Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Bergstürzen oder Lawinen.
Die Kommission dachte aber auch an Hilfe zur Bekämpfung der Ursachen von Not und Armut. Denken Sie zum Beispiel daran, dass heute in Afrika 25 Millionen Menschen mit dem tödlichen Aidsvirus infiziert sind. Zusammen mit anderen Infektionskrankheiten wie Malaria und Tuberkulose verursacht das 5 Millionen Todesfälle jährlich und natürlich unermessliches Leid und Leiden. Die Kommission dachte aber auch, dass das Hauptgewicht der Stiftung auf der Unterstützung präventiver, langfristiger und nachhaltiger Projekte liegen sollte: Bildungsvorhaben fördern, zur Verständigung zwischen Jugendlichen beitragen, die Gewaltbereitschaft abbauen helfen. Sie wird auch dort aktiv werden können, wo das Interesse der Weltöffentlichkeit fehlt, zum Beispiel bei den vergessenen Opfern.
Das Elend in der Dritten Welt ist die grösste soziale Herausforderung unserer Generation, und die wohlhabende Schweiz kann doch angesichts dieses Leidens in der Welt mit dieser Stiftung Solidarität Schweiz gezielt ihren Beitrag leisten.
Zum Schluss eine politische Bewertung und Beurteilung des Kommissionsvorschlages zum Goldpaket: Die Kommission präsentiert Ihnen eine ausgewogene Lösung. Der Golderlös soll nicht in einen einzigen Topf fliessen, sondern gezielt in drei Töpfe: in jenen der AHV, in jenen der Kantone, die auch ihre grossen Lasten haben, aber auch in jenen der Stiftung Solidarität Schweiz. Es wurde in der Kommission angeregt, dass die Kantone, welche einen Drittel der Erträge erhalten, diese zusätzliche Sondereinnahme auch für Bildung und Weiterbildung in ihrem Gebiet einsetzen sollten. Diese Stiftung sollte jetzt nicht zum Spielball von kurzfristiger Taktik und von politischen Manövern missbraucht werden. Diese Stiftung ist ein Zukunftsprojekt und nicht ein Hilfsvehikel für die Vergangenheitsbewältigung.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der Kommission, die im Verhältnis 3 zu 1 abgestimmt hat, die Gold-Initiative abzulehnen, auf den ursprünglichen Verfassungsartikel [PAGE 1122] des Bundesrates nicht einzutreten, dafür den direkten Gegenvorschlag des Ständerates und der Kommission anzunehmen und dann ebenfalls das Stiftungsgesetz zu verabschieden.