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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-03-20

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: In Artikel 11 will die Mehrheit, dass Schlachtbetriebe und Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen, eine kantonale Betriebsbewilligung benötigen. Die Minderheit will diese Anforderung streichen. In Artikel 59 geht es um die dazugehörigen Gebühren. Wir haben zu beschliessen, ob die Schlachttier- und die Fleischuntersuchung, soweit sie dem Zweck des Gesetzes dient, sowie die Kontrolle der Zerlegebetriebe ihre Kosten selbst decken sollen. Es geht nicht um Kosten für die in Artikel 11 geforderte Betriebsbewilligung; diese ist explizit gebührenfrei.

Die Bewilligungspflicht, wie sie in Artikel 11 von der Mehrheit gefordert wird, macht absolut Sinn, denn sie ist risikogerecht. Immer wieder hören und lesen wir in den Medien von Risiken, welche insbesondere im biotischen Bereich sehr gefährliche Folgen haben können. Es handelt sich also in keiner Art und Weise um eine Schikane für einen einzelnen Sektor der Lebensmittelbranche, sondern es ist, wie ich gesagt habe, eine risikogerechte Beurteilung und Anordnung.

Die in Artikel 59 geforderten Gebühren sind aus unserer Sicht verursachergerecht, denn Schlacht- und Zerlegebetriebe verursachen für die Lebensmittelkontrolle einen grösseren Aufwand. Es ist aus unserer Sicht nicht opportun, diesen Aufwand der Allgemeinheit aufzuerlegen.

Die Grünliberalen folgen deshalb dem Bundesrat, das heisst bei Artikel 11 der Mehrheit und bei Artikel 59 der Minderheit. Ich empfehle Ihnen, das auch zu tun.

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