Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2013-03-20
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit lehnt den Minderheitsantrag de Courten bei Artikel 11 ab. Die Kommission entschied mit 18 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich empfehle Ihnen also, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Dazu folgende Begründung: Es wurde zum Teil bereits darauf hingewiesen, dass die rechtliche Grundlage für die Melde- und Bewilligungspflicht in der Schweiz erst 2008 im Lebensmittelgesetz geschaffen wurde. Das Parlament hat diese Grundlage im Jahre 2007 so beschlossen, nämlich im Anschluss an die Ratifizierung des Veterinärteils des Landwirtschaftsabkommens mit der EU im Rahmen der Bilateralen I.
Was wichtig ist und was auch zu berücksichtigen ist: Artikel 11 ist eine wichtige Grundlage für Vereinfachungen bei der Abwicklung von Exporten. Das gilt vor allem - es wurde gesagt -, wenn Lebensmittel, tierische Produkte, Käse oder auch Fleischprodukte exportiert werden; diese Exporte können dann ohne Grenzkontrollen, also vereinfacht, abgewickelt werden. In diesem Sinne ersuche ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag de Courten abzulehnen.
Zu Artikel 59: Hier kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kommissionsmehrheit den Antrag der Minderheit Moret ablehnt. Die Kommission entschied bei Absatz 2 Buchstabe e mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, bei Buchstabe f mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung und bei Buchstabe i mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es geht bei diesen Bestimmungen um Ausnahmeregelungen bei den Gebühren für Lebensmittelkontrollen. Die Kontrollen sind gemäss Absatz 1 grundsätzlich gebührenfrei. In Absatz 2 werden trotzdem gewisse Gebühren in Form von Ausnahmeregelungen festgehalten: Es geht um Gebühren für Kontrollen, die zu einer Beanstandung "in besonders leichten Fällen" geführt haben. Hier ist die Kommission der Auffassung, dass bei solchen Kontrollen auf die Gebühren zu verzichten ist.
Bei den Buchstaben e, f und i von Artikel 59 Absatz 2 geht es um Gebühren respektive - vor allem bei Buchstabe i - um Bewilligungen, welche rein auf inländischen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen und -kontrollen erhoben werden. Das ist in den Augen der Mehrheit der Kommission eine Art Diskriminierung der Branche.
In diesem Sinne beantragt die Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag Moret abzulehnen.