Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-03-20
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-20
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit de Courten, der ja jetzt als einziger Antrag bei Artikel 13 diese Forderung erhebt, da der Antrag der Minderheit Moret zurückgezogen wurde. Es ist nicht richtig, wenn behauptet wird, dass damit die Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten eingeschränkt werden soll. Die Bestimmungen, die hier aufgeführt sind, sind umfassend; nach ihnen muss die Auskunft gegeben werden, die ein durchschnittlicher Konsument oder eine durchschnittliche Konsumentin braucht, um sich für ein Produkt zu entscheiden. Ansonsten besteht immer noch die Möglichkeit, sich weiter zu informieren.
Wir führen hier eine Debatte, als ob wir es mit lauter unmündigen Bürgerinnen und Bürgern zu tun hätten, die nicht in der Lage wären, sich zu orientieren und sich zu informieren. Fragen Sie einmal Leute, die im Verkauf arbeiten - nicht nur in der Lebensmittelbranche -, was gefragt wird, wie abgewogen wird, was man wissen will. Die Auskunftspflicht besteht; das ist gut so.
Wenn wir das Beispiel der Menükarte in diesem Artikel anschauen - und darauf bezieht sich ja der Minderheitsantrag auch; es sollen keine unzumutbaren administrativen Aufwände für Restaurantbetreiber hinzukommen -, dann sehen wir schon, wo das hinführen kann. Wir sehen, wie wichtig es ist, dort zu bestimmen, dass die Vorschriften schlussendlich keinen unzumutbaren Aufwand generieren dürfen. Bei einem Tagesmenü - ich nehme jetzt zur Mittagszeit gerne die Berner Platte als Beispiel - können Sie sich vorstellen, was auf der Karte noch an Platz benötigt würde, um nebst dem ganzen Menü noch zu jedem einzelnen Bestandteil alles aufzuführen, was aufgeführt werden könnte. Davor graut mir. Obschon in der Eintretensdebatte und als wir über eine Rückweisung diskutiert haben, gesagt wurde, es bestehe bei dieser Vorlage keine Gefahr für Mehraufwand bei kleinen und mittleren Unternehmen, so ist doch zu sagen, dass gerade dieses Beispiel hier zeigt, dass das sehr wohl der Fall ist.
Kurz: Es geht nicht darum, Informationen zu verheimlichen oder den Konsumentinnen und Konsumenten bzw. den Besuchern von Gastwirtschaften Informationen nicht zugänglich zu machen; es geht darum, dass Unternehmen, die das Angebot bereitstellen, den Aufwand in einem vernünftigen, tragbaren Ausmass halten können und dass es keine Auswüchse gibt, die - wie im Beispiel mit der Menükarte - nicht mehr praktikabel sind.
Zu guter Letzt darf man auch die Frage stellen, was denn noch zumutbar sei, was denn der durchschnittliche Konsument oder der Restaurantbesucher schlussendlich noch alles lesen wolle und in was für einem unter Umständen grossen Wirrwarr von Bezeichnungen er sich noch zurechtfinden solle. Auch hier gilt immer noch der gesunde Menschenverstand - oder, noch besser gesagt: Der Bürger, der sich erkundigt und schlaumacht, ist mündig.
Komplizieren wir das nicht. Wählen wir eine Lösung, die zumutbar ist. Unterstützen Sie bitte den Antrag der Minderheit de Courten.