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Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-03-20

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Wir haben es heute mehrmals gehört: Zentraler Pfeiler der Lebensmittelgesetzgebung ist die Verpflichtung zur Selbstkontrolle, also zur Selbstverantwortung. Zudem bezweckt die Revision eine Liberalisierung des Warenverkehrs und lässt relativ grosse Freiheiten. Bussenbestimmungen müssen daher im Verhältnis zu den Missbrauchsmöglichkeiten stehen. Der Antrag der Minderheit Pezzatti geht daher eindeutig in die falsche Richtung.

Das heute geltende Bussensystem wurde vom Minderheitssprecher kurz skizziert: In Absatz 2 verdoppeln wir die Höhe der Busse für gewerbsmässiges Handeln richtigerweise von 40 000 auf 80 000 Franken. Wer fahrlässig handelt, bezahlt heute eine Busse von bis zu 20 000 Franken. Es wäre daher falsch, wenn wir die Busse für fahrlässiges Handeln nun auf maximal 5000 Franken reduzieren würden. Es ist nicht so, dass mit Bussen von 20 000 Franken Bagatellübertretungen bestraft werden, aber angesichts der bestehenden Missbrauchsmöglichkeiten muss eine wirksame Busse ausgesprochen werden können. Es kann nicht angehen, dass wir die Höhe der Busse gegenüber heute reduzieren.

Wir haben das Bussensystem in der Kommission diskutiert und seine Ausgewogenheit überprüft. Wir haben, was das fahrlässige Handeln angeht, keine missbräuchlichen Bussenhöhen feststellen können. Insofern möchte ich Sie bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die CVP/EVP-Fraktion wird die Kommissionsmehrheit unterstützen und sowohl den Antrag der Minderheit wie auch die Einzelanträge ablehnen.

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