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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-03-20

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-20

Wortprotokoll

Zu Artikel 30: Die BDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 30 den Antrag der Minderheit II (de Courten) auf Streichung. Warum das? Es ist nicht so, wie behauptet wird, dass es dabei um den Schutz vor sogenannten Grüselbeizern geht. Es geht nicht darum, irgendwelche Kontrollen abzubauen oder zu schwächen. Man muss sich bewusst sein, dass wir, was die Restaurants betrifft, sehr wahrscheinlich auch im Vergleich mit dem Ausland eine sehr gute, sehr hochstehende, qualitativ hervorragende Kontrolle durch die kantonalen Laboratorien, durch die Lebensmittelchemiker, wie man sagt, haben. Ein- oder zweimal, je nachdem, werden diese Betriebe kontrolliert. Wenn der Kontrolleur - das ist auch in Artikel 27 des Lebensmittelgesetzes festgeschrieben - feststellt, dass ein Konsum in einer Gastwirtschaft gesundheitsgefährdend sein könnte, wird dieser Betrieb geschlossen. Sie können in der Schweiz getrost davon ausgehen, dass ein Restaurant, wenn es geöffnet ist, die strengen Kontrollen bestanden hat. Sie können dort bedenkenlos einkehren. Wenn ein Restaurant geschlossen ist, ist möglicherweise etwas nicht in Ordnung; dort gehen Sie logischerweise ohnehin nicht hinein.

Wenn wir den Antrag der Minderheit I anschauen: Es wurde schon angetönt, was da möglich wäre, wie die Einsicht in die Bescheinigung gewährt würde. So wurde von Smileys, von ausländischen Modellen gesprochen. Es wäre dann interessant, an den Restauranttüren neben den Kochhüten und den Sternen noch verschiedene Smileys zu sehen. Dazu gibt es nur eines zu sagen: Lassen wir doch auch dort den Markt spielen, zumindest ein bisschen Markt. Wenn jemand, der eine Wirtschaft, einen Gastbetrieb führt, sich einen Marktvorteil verschaffen will, indem er am Eingang oder auf der Speisekarte oder wo auch immer deklariert, dass er sehr gut abgeschnitten hat - voilà! -, dann wirkt das sehr wahrscheinlich. Das ist niemandem benommen. Es ist einfach ein bisschen simpel, hier eine neue Schraube anzuziehen, nur weil es so praktisch ist. Nur weil die Gastbetriebe eben schon kontrolliert und geprüft werden, ist es so einfach, sie diese Resultate auch noch zwangsmässig veröffentlichen zu lassen. Es gibt x andere Bereiche, wo wir das nicht diskutieren. Man könnte dann vielleicht als Nächstes mit der Idee kommen, dass ein Arzt, der eine Praxis betreibt, deklarieren muss, dass ihm nicht irgendeinmal während seiner Assistenzzeit ein Fehler unterlaufen ist.

Da sehen wir, wohin das führt und dass es ein bisschen einfach ist, diese Branche, diese Betriebe jetzt einfach noch mit Mehrauflagen zu belasten, nur weil sie eh schon gut kontrolliert sind. Falls bei Artikel 30 der Antrag der Minderheit II (de Courten) nicht von Erfolg gekrönt ist, ist die BDP-Fraktion für die Mehrheit, lehnt aber auf jeden Fall die Minderheit I (Heim) ab.

Wenn Artikel 30 so bestehen bleibt und die Abstimmung überlebt, ist es eigentlich nichts als konsequent, dass man dann in Artikel 33, wo es darum geht, dass die Betriebe in einfacher Form eine Konformitätsbescheinigung erhalten, ebenfalls der Mehrheit zustimmt. Das ist auch die Empfehlung unserer Fraktion.

Wenn schon allenfalls beschlossen wird, dass diese Einsicht auf Verlangen zu geschehen hat - es ist eine Möglichkeit, dass der Gast, bevor er die Speisekarte bestellt, noch sagt: Jetzt hätte ich gerne kurz noch die Konformitätsbescheinigung gesehen; wenn das jemand will, kann er das -, ist sicherzustellen, dass das dann nicht ein kompliziertes Prüfungsprotokoll ist, das der Gast nicht versteht. Es müsste vielmehr gemäss Antrag der Mehrheit in Artikel 33 ein relativ einfaches Formular oder eben eine Konformitätsbescheinigung in einfacher Form sein, die dann tatsächlich auch den Zweck erfüllt, nämlich dass der Gast, der sie sich zu Gemüte führen will, sie auch verstehen kann.

Ich bitte Sie, bei Artikel 30 entweder der Minderheit II (de Courten) oder der Mehrheit und bei Artikel 33 der Mehrheit zuzustimmen.