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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-11-25

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-11-25

Wortprotokoll

Bereits in der ersten Lesung des Lebensmittelgesetzes haben wir ausführlich über die Konformitätsbescheinigung debattiert. Für uns Grünliberale ist wichtig - daran orientieren wir uns -, dass der bereits angesprochene Kanton Zug überwiegend positive Erfahrungen gemacht hat, und das ohne grosse Bürokratie, ohne viel zusätzlichen Aufwand seitens der kontrollierten Betriebe. Diese Konformitätsbescheinigungen sind als Wettbewerbsinstrument erkannt worden. Sie werden von gewissen Firmeninhabern aktiv in ihre Werbung einbezogen, beispielsweise als Deckblatt auf einer Speisekarte.

Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es wichtig, dass sie ihre Kompetenzen wahrnehmen können. Dafür braucht es aber Informationen, dafür braucht es Transparenz. Dazu gehört auch, dass sie verlangen können, Einblick in die Konformitätserklärung zu erhalten. Ich wiederhole nochmals: Sie müssen das verlangen, und damit ist absolut klar, dass dies kein "Prangerartikel" ist. Es ist vielmehr eine vernünftige Lösung, denn es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man, wenn eine Firma kontrolliert und sie in irgendeiner Art zertifiziert worden ist, dieses Zertifikat auch einsehen kann. Nur diese Einsicht ermöglicht es den Konsumentinnen und Konsumenten, eigenverantwortlich zu handeln - weil sie dann eben informiert sind und so ihre Entscheide fällen können. Dabei ist es auch selbstverständlich, dass es Regulierungen für die Frage braucht, was geschieht, wenn ein Betrieb in einer ersten Kontrolle durchfällt und keine Bescheinigung erhält. Somit macht es Sinn, dass Artikel 33 Absatz 2bis ins Gesetz aufgenommen wird.

Aus all diesen Gründen stimmen wir Grünliberalen mit der Mehrheit den Artikeln 30 und 33 zu und lehnen den Antrag der Minderheit de Courten ab.