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Fässler Daniel · Nationalrat · 2013-11-25

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-25

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt in der Frage der Deklarationspflicht für Lebensmittel die Minderheit und damit die Haltung des Bundesrates und des Ständerates. Unsere Fraktion lässt sich in dieser Haltung von zwei Grundsätzen leiten: erstens vom Grundsatz der Praktikabilität und zweitens vom Grundsatz, dass auf unnötige Regulierungen zu verzichten ist.

Wer vorverpackte oder offene Lebensmittel einkauft, soll wissen, welche Zutaten bei der Herstellung verwendet worden sind und in welchem Land das Produkt hergestellt worden ist. Interessiert mich als Konsumenten auch die Herkunft der Rohstoffe und lege ich Wert auf schweizerische Rohstoffe, werde ich mich im Sinne der schweizerischen Landwirtschaft für ein Produkt entscheiden, das mir diese Herkunft garantiert. Kaufe ich aber zum Beispiel ein Birnenbrot, dann verzichte ich persönlich gerne darauf, die Herkunft aller verwendeten Rohstoffe zu erfahren; dies im Wissen um die Tatsache, dass der Produzent des Birnenbrotes nicht garantieren kann, dass die verwendeten Feigen, die verwendeten Baumnüsse, die Weinbeeren, das Mehl, das Orangeat oder das Zitronat immer die gleiche Herkunft haben.

Müssten die Produzenten, wie dies die Kommissionsmehrheit vor Augen hat, auf den Verpackungen nicht nur das Produktionsland und die Zutaten, sondern auch noch die Herkunft der Rohstoffe deklarieren, ginge das Augenmass für eine vernünftige Gesetzgebung verloren. Um die Einhaltung der Deklarationspflicht bezüglich der Herkunft der Rohstoffe zu überprüfen, müsste ein unverhältnismässiger Kontrollaufwand in Kauf genommen werden. Dies würde die betroffenen Unternehmen finanziell und administrativ zusätzlich belasten, und all dies, ohne dass für die Konsumentinnen und Konsumenten wirklich etwas Entscheidendes gewonnen würde. Betrügereien könnten ebenfalls nicht verhindert werden. Auch die Kantone würden verlieren, denn für die Kantonschemiker wäre es kaum möglich, die Angaben zur Herkunft sämtlicher Rohstoffe zu überprüfen. Würde dies verlangt, würde in den Kantonen entsprechend ein beträchtlicher Mehraufwand ausgelöst. Auch die Konsumenten würden unserer Auffassung nach nichts gewinnen, denn vor lauter Details müssten sie die für ihren Einkaufsentscheid wirklich wichtigen Angaben geradezu suchen.

Wer verlangt, es sei künftig auch die Herkunft der Rohstoffe zu deklarieren, befürwortet mehr Bürokratie. Da hilft auch Artikel 12 Absatz 2 nicht weiter, mit dem der Bundesrat ermächtigt würde, auch bei der Deklaration der Herkunft der Rohstoffe Ausnahmen festzulegen. Ist es wirklich sinnvoll, den Bundesrat dazu zu zwingen, auf Verordnungsstufe eine Vielzahl von Lebensmitteln aufzulisten? Die CVP/EVP-Fraktion meint: Nein. Das vom Ständerat übernommene Konzept des Bundesrates überzeugt uns mehr. Dort, wo es gute Gründe gibt, auch die Herkunft von Rohstoffen zu deklarieren, soll der Bundesrat dies vorschreiben können, so, wie er dies in seinem Entwurf in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c vorschlägt. Dieser praktikable Ansatz wird durch die Nahrungsmittelindustrie und den Detailhandel unterstützt. Auch die Landwirtschaft und die Konsumenten werden gut damit leben können.

Die CVP/EVP-Fraktion beurteilt die von der Kommissionsmehrheit angestrebte Verschärfung der Deklarationspflicht sowohl für vorverpackte als auch für alle offen verkauften Lebensmittel als nicht praktikabel, als völlig übertrieben und damit als unnötig. Wer wirklich liberal denkt und wer wirklich auch liberal handeln möchte und sich nicht nur so deklariert, sollte keinen Etikettenschwindel betreiben und in dieser Frage die Minderheit und damit Bundesrat und Ständerat unterstützen.