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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-11-25

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-11-25

Wortprotokoll

Vorab könnte man sich durchaus fragen, ob im Lebensmittelgesetz tatsächlich auch die Werbung geregelt werden muss. Es gibt eigentlich durchaus Gründe, die dagegen sprechen. Wir haben zunehmend die Tendenz, mit Gesetzen auch in Bereiche vorzudringen, die nicht unbedingt im gleichen Werk geregelt werden müssten.

Trotzdem gibt es Beispiele von solchen gesetzlichen Vorschriften, bei denen sich gezeigt hat, dass sie handhabbar sind. Artikel 14 Absatz 2 lautet: "Der Bundesrat kann die Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, einschränken." Noch früher wurde einmal geregelt, wie die Tabakwerbung diesbezüglich zu handhaben ist. Das sind Bereiche, die klar definierbar und auch kontrollierbar sind. Solche Bestimmungen können daher sehr wahrscheinlich einen gewissen Beitrag zur Prävention leisten.

Gehen wir nun aber nicht in den schwammigen Bereich über, wo es unglaublich aufwendig würde und wo es relativ [PAGE 1798] unklar wäre, unter welchen Bedingungen für welches Produkt nicht mehr geworben werden dürfte. Ich muss auch die von mir sonst sehr geschätzte Kollegin Gilli korrigieren: Es geht, wie Sie in Absatz 2bis lesen können, nicht darum, schädliche oder gefährliche Lebensmittel nicht mehr zu bewerben, sondern es geht um Lebensmittel, die "spezifische Kriterien auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen" nicht mehr erfüllen. Damit ist gesagt, dass das Beispiel der Pommes frites von Kollege de Courten eben doch nicht so abstrus ist, weil es schlussendlich, wie bei allen Nahrungs- und Genussmitteln, eine Frage des Masses ist.

Wir könnten da noch weiter gehen. Wir könnten fragen, ob diese Bestimmung auch Anwendung fände, wenn jemand Werbung für Nussgipfel machen würde. Ich kann mir vorstellen, dass der Nussgipfel als solcher auch schnell einmal bestimmten Ernährungsempfehlungen nicht mehr genügt - Sie können sich ja ausrechnen, wie viel Fett und Zucker da drin ist, obwohl es von den Nüssen her auch noch Proteine drin hat. Müsste man dann festhalten, für wie viele Nussgipfel noch geworben werden darf? Oder liegt dann ein einziger Nussgipfel noch innerhalb der Empfehlungen? Gewisse Kolleginnen schütteln jetzt zwar den Kopf oder lächeln, aber es ist nun eben einmal so. Ich möchte dann sehen, was herauskommt, wenn es darum geht, diese Vorschriften auszugestalten.

Es gibt dann auch noch andere lustige Beispiele. Einige männliche Kollegen hier im Saal haben als Kind vielleicht noch eine Märklin-Eisenbahn gehabt. Da hat man Dörflein aufgestellt, Autos usw. Und da, o Schreck und Wunder, könnte es sein, dass auf einem dieser Güterwagen oder auf einem Spielzeug-Lastwagen eine Bierreklame ist. Das entspricht zwar der Realität, denn in der wirklichen Welt fahren diese Fahrzeuge auch mit Bierreklame herum, aber man müsste das dann sehr wahrscheinlich auch als Werbung taxieren und verbieten. Das ist etwas überspitzt dargestellt, es ist aber leider in der Realität so durchaus denkbar.

Schliesslich findet meines Erachtens mit solchen Verboten auch eine gewisse Delegation statt. Oder anders gesagt: Die Verantwortung wird nicht mehr am richtigen Ort wahrgenommen - das Verbot der Werbung wird es dann schon richten.

Ich möchte zum Schluss einfach Folgendes sagen: Wenn heute in der Unterstufe ein Kind in der Pause auf dem Schulhof einen Sack Chips hervorzaubert und isst, dann kann man zwar darüber diskutieren, was die Chips-Werbung dazu beigetragen hat. Ich denke aber, dass es tatsächlich in der Verantwortung der Erziehenden, der Eltern liegt, die Kinder für die richtigen Nahrungsmittel zu sensibilisieren. Begeben wir uns also hier nicht auf ein Gebiet, bei dem wir uns schon mit den ersten Umschreibungen von Empfehlungen oder Nichtempfehlungen, die dann die Werbung verbieten, auf ganz dünnem Eis bewegen würden und sehr wahrscheinlich nicht zu schlüssigen und praktikablen Verboten oder Einschränkungen kämen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der BDP-Fraktion, hier dem Antrag der Minderheit de Courten, dem Beschluss des Ständerates auf Streichung zuzustimmen, zu folgen.