Riklin Kathy · Nationalrat · 2013-12-10
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Die CVP begrüsst die Erweiterung im Bereich der Grundkompetenzen auf Jugendliche und Eltern, wie ihn die Mehrheit vorschlägt. Für unsere Gesellschaft ist dies von grosser Wichtigkeit. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sollen auch nach der obligatorischen Schule in gewissen Fällen gefördert werden können. Gerade Junge unter 18 Jahren, die sich ausserhalb der formalen Bildung befinden und keine Arbeit haben, könnten stark von der Weiterbildung profitieren, selbst wenn es nur darum geht, das Lesen zu lernen bzw. wieder zu erlernen. Und insbesondere die Eltern spielen eine wichtige Rolle für unsere Gesellschaft. Wenn die Eltern eine gute Ausbildung und Allgemeinbildung haben, können die Kinder profitieren. Der Einbezug der Eltern sollte insbesondere auch von der SVP unterstützt werden. Ich verstehe darum ihre Argumente nicht. Das lebenslange Lernen darf sich nicht nur auf das berufliche Leben beschränken. Wenn die Elternbildung unterstützt wird, können sich auch die Kinder in ihrer späteren Ausbildung besser entwickeln, unabhängig davon, ob diese formell ist oder nicht.
Zusammenfassend: Jugendliche und Eltern sollen im Gesetzestext genannt werden. Das ist mehr als nur ein Symbol. Das Weiterbildungsgesetz bezieht sich auch auf die Rahmenbedingungen, die das lebenslange Lernen ermöglichen. Kompetente Eltern bilden die erste Rahmenbedingung für die persönliche Entwicklung jedes Individuums und für dessen lebenslangen Lernprozess. James Heckman von der Universität Chicago, Nobelpreisträger für Ökonomie, der vor Kurzem auf Einladung der Jacobs Foundation und des "UBS International Center of Economics in Society" in Zürich einen Vortrag hielt, hat klare Forschungsresultate erarbeitet, welche die Bedeutung der Frühförderung und der Eltern für die Entwicklung der Kinder zeigen.
Die CVP steht auch klar zu Artikel 4 Buchstabe bbis, welcher verlangt, dass gute Informationen zur Weiterbildung öffentlich und kostenlos zugänglich sind. Nur damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle die Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen können. Mit dem Einbezug der Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen durch den Bund nimmt das Weiterbildungsgesetz den Kampf gegen den Illettrismus auf, der bis jetzt in Artikel 15 des Kulturförderungsgesetzes verankert ist. Dieser Artikel gibt vor, dass der Bund grundsätzlich bei allen Menschen gegen den Illettrismus vorgehen muss.
Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt das lebenslange Lernen ausschliesslich in einer berufsorientierten Perspektive. Das lebenslange Lernen beginnt aber bereits mit kompetenten Eltern und mit einem Familienleben, das die [PAGE 2098] Entwicklung begünstigt. Es besteht auch eine verfassungsrechtliche Basis. So hält Artikel 41 der Bundesverfassung fest, dass die Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden. Weiter fordert Artikel 116 der Bundesverfassung, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familien berücksichtigt. Das ist bereits Verfassungstext, Familienartikel hin oder her.
Die CVP-Fraktion unterstützt somit in Block 1, bei den Artikeln 1 bis 4, immer die Anträge der Mehrheit. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zuzustimmen.