preparatory:AB 144504
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-10
Wortprotokoll
Wir haben eine grosse Debatte zu führen, vor allem zu Artikel 1 und zum Konzept der Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Jugendlicher, Erwachsener und von Eltern durch den Bund. Dieses Konzept betrifft mehrere Artikel, und entsprechend spricht sich die Minderheit II (Schilliger) dafür aus, dass man die Grundkompetenzen nicht auf den Jugend- und den Elternbereich ausweitet. Ich schicke voraus, dass die FDP-Liberale Fraktion die Zustimmung zu diesem Gesetz massgeblich von der Ablehnung dieses Antrages der Mehrheit, wie er jetzt da steht, abhängig machen wird. Die massive Kompetenzausdehnung für die Bundesbehörden auf die Bildung der Jugendlichen und der Eltern wollen wir nicht. Da wird die Frage sein, ob wir dieses Gesetz am Schluss noch unterstützen können oder nicht.
Ich bitte Sie, für den Bundesgesetzgeber bei der Kernkompetenz zu bleiben. Es geht, wie ich das einführend geschildert habe, darum, dass das Weiterbildungsgesetz ein Rahmengesetz ist und dass sich das Weiterbildungsgesetz auf das Notwendigste konzentriert und keine neuen Tatbestände schafft, die dazu führen, dass irgendwelche Programme, Angebote oder finanzielle Ströme eingeführt werden müssen. Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 1 verletzt in Absatz 2, wo es um "Grundkompetenzen Jugendlicher, Erwachsener und von Eltern" geht, dieses Prinzip massiv. Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat auch in der Eintretensdebatte ausgeführt, dass hier die kantonale Kompetenz vorherrschen solle.
Ich darf auch erwähnen, dass die finanziellen Folgen erheblich wären, denn die Kantone könnten sich schlicht und ergreifend auf den Standpunkt stellen: Wenn eine solche Gesetzesbestimmung in einem Bundesgesetz da ist, soll sich der Bund materiell beteiligen. Diese Diskussion müssten wir dann bei der nächsten BFI-Botschaft führen. Ich wäre gespannt, wo Sie das Geld hernehmen würden, um diese neuen Kompetenzen dann auch wirklich umzusetzen. Die Kantone sind wirklich auch dagegen, dass man eine solche Kompetenzerweiterung für den Bund macht. Darum ist es klar, dass man beim Entwurf des Bundesrates bleiben und die Minderheit II (Schilliger) unterstützen muss.
Bei Artikel 4 Litera g gemäss dem Minderheitsantrag Weibel geht es um Transparenz und Vergleichbarkeit. Da müssen wir aufpassen, Herr Weibel: Wenn Sie die Weiterbildungsabschlüsse zum Beispiel auf der Stufe Fachhochschule oder Hochschule meinen, ist es vielleicht etwas gefährlich, wenn man mit dem Weiterbildungsgesetz für diese Weiterbildungsabschlüsse mehr Transparenz und mehr inhaltliche Einflussnahme schaffen will. Denken Sie einfach daran: Dieses Gesetz, Herr Weibel, sieht kein Organ vor, das solche Aufgaben erledigen kann. Hingegen haben wir im Berufsbildungsgesetz und auch im HFKG mit dem Hochschulrat ein Organ, das sich genau um diese Fragen kümmert. Wir haben vor ein paar Jahren hier im Rat stark über die Frage diskutiert: Welche Kompetenzen soll ein Hochschulrat, soll eine Plenarversammlung haben? Und Transparenz in den Bereichen Titel und Abschlüsse sind die Kernaufgaben des Hochschulrates. Und wenn Sie jetzt hier ein Konstrukt schaffen und eine Aufgabe verteilen, obwohl es dafür gar kein Organ gibt, dann schwächen Sie die Transparenz sogar noch. Belassen Sie diese Aufgaben im Hochschul- und im Berufsbildungsbereich, also genau dort, wo wir sie vorgesehen haben. Machen Sie kein neues Konstrukt, da Sie letztlich gar niemanden haben, der diese Fragen wirklich beraten und bestimmen kann. Darum gilt auch dort: Vermeiden wir Verwirrung! Vermeiden wir auch, dass man hier ein Konstrukt macht, das in der Tagespolitik nicht umgesetzt werden kann. Schlussendlich wird der Bundesrat die Governance über den Bildungsbereich durchführen müssen. Und Sie können dem Hochschulrat dann schwer erklären, warum jetzt die Weiterbildungsabschlüsse in einem separaten Gremium zu behandeln sein sollen, wenn es um Hochschulabschlüsse geht.
Ich bin der Meinung: Sie erweisen der Transparenz einen Bärendienst, wenn Sie den Minderheitsantrag Weibel annehmen. Deshalb ist die FDP-Liberale Fraktion hier für den Antrag der Mehrheit, und Mehrheit heisst: nichts Zusätzliches hineinschreiben.