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Keller Peter · Nationalrat · 2013-12-10

Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-10

Wortprotokoll

Warum beschäftigen wir uns heute überhaupt mit diesem Weiterbildungsgesetz? Es ist der Bildungsartikel, der in der Abstimmung im Jahr 2006 mit 85 Prozent Jastimmen angenommen wurde, der uns diesen Auftrag gegeben hat. Da könnte man denken, dass sich die Diskussion erübrige. Nun lohnt es sich aber, einmal hinzuschauen, über was wir damals im Vorfeld dieser Abstimmung zum Bildungsartikel überhaupt diskutiert haben. Es gab zwei grosse Themen, zum einen die Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungssystems und damit verbunden die Stärkung der Berufsbildung - das war ein Ziel und ein Auftrag des Bildungsartikels. Und zum andern ging es - das war wahrscheinlich das meistdiskutierte Thema - um die Koordination der Schulanfänge und Ferien, damit z. B. der Kanton der Basel-Stadt seine Schüler, im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen, nicht im Frühling in das neue Schuljahr schickt.

Heute wissen wir, dass der Bildungsartikel nicht nur eine Büchse der Pandora geöffnet hat, sondern gleich ein [PAGE 2088] Dutzend. Abgehobene Bildungsbürokraten nutzen diesen Bildungsartikel, um ihre Vorstellungen, ihre Reformideen den Kantonen, der Schule, den Kindern, den Eltern aufzudrängen. Ich nenne als Stichwort Harmos; ich frage Sie: Hat jemand 2006, im Vorfeld dieser Abstimmung, davon gesprochen, den Kindergarten abzuschaffen oder eine Schulpflicht für Vierjährige einzuführen, wie es Harmos möchte? Hat jemand 2006 davon gesprochen, zwei obligatorische Fremdsprachen in die Primarschule zu stopfen, ohne zuvor den Nutzen des teilweise bereits eingeführten Frühfranzösisch überprüfen zu wollen? Hat jemand im Vorfeld dieser Abstimmung von 2006 von einem Lehrplan 21 gesprochen, der mittlerweile 550 Seiten umfasst und eigentlich nicht tauglich ist für das Schulzimmer?

Nun stellen wir uns der Grundsatzfrage im Bereich der Weiterbildung. Wollen wir tatsächlich die gleichen Fehler wiederholen, wie wir sie im Bereich der Volksschule begangen haben? Nochmals: Worauf gründet dieses Weiterbildungsgesetz? Den Erläuterungen des Bundesrates in den Abstimmungsunterlagen von 2006 ist zu entnehmen: "Weiterbildung wird immer wichtiger, sei es zur Verbesserung der persönlichen Chancen oder weil es der sich ändernde Arbeitsmarkt verlangt. Die Schweiz verfügt über einen gut funktionierenden Weiterbildungsmarkt. Der Bund soll neu Grundsätze für die Qualitätssicherung und die Anerkennung von Abschlüssen im Bereich der Weiterbildung erlassen. Dadurch wird dieser Bereich gestärkt und für den Einzelnen übersichtlicher werden." Das waren gewissermassen die Vorgaben oder die Erläuterungen des Bundesrates 2006. Der zentrale Satz dieser Erläuterungen lautet: "Die Schweiz verfügt über einen gut funktionierenden Weiterbildungsmarkt." Und nun wollen wir an diesem gut funktionierenden Weiterbildungsmarkt basteln.

Schliesslich wurde dann Artikel 64a der Bundesverfassung, "Weiterbildung", verabschiedet, der Folgendes festlegt hat: In Absatz 1 steht: "Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest." In Absatz 2 steht: "Er kann die Weiterbildung fördern." In Absatz 3 steht: "Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest." Das ist alles und nicht mehr. Zurückhaltender könnte man einen Gesetzesauftrag gar nicht formulieren. Absatz 2 lautet, noch einmal: "Er kann die Weiterbildung fördern." Diese Kann-Formulierungen - wir kennen sie aus dem politischen Betrieb - sind Beruhigungspillen. Er muss nicht, der arme Bund, er muss nicht, aber wenn er kann, dann wird er.

Schauen wir einmal, wie viele Kann-Formulierungen in diesem vorliegenden Gesetzentwurf über die Weiterbildung auszumachen sind, es ist eine Auswahl:

Artikel 10 Absatz 1 lautet: "Der Bund kann im Rahmen der Spezialgesetzgebung Finanzhilfen für Weiterbildungen leisten, wenn ..." Machen wir uns nichts vor: Wenn er kann, dann wird er dies tun, ob freiwillig oder nicht, ob dazu gedrängt oder nicht. Er wird es tun. Im gleichen Artikel heisst es in Absatz 2: "Er (der Bund) leistet Finanzhilfen nachfrageorientiert". Das ist gut. Dann heisst es im zweiten Satz: "Die Spezialgesetzgebung kann Ausnahmen vorsehen." Nochmals: Machen wir uns nichts vor; wenn der Bund Ausnahmeregelungen vorsehen kann, dann wird er sie irgendwann einmal bringen.

Artikel 11 Absatz 2 lautet: "Der Bund kann Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Weiterbildung sowie für Sensibilisierungsmassnahmen gewähren." Auch hier steht also eine Kann-Formulierung, die irgendwann zur Verpflichtung wird.

Artikel 12 Absatz 1 lautet: "Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann für Informations- und Koordinationsaufgaben, für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie für die Entwicklung der Weiterbildung im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung gewähren oder mit ihnen Leistungsvereinbarungen abschliessen." Machen wir uns nichts vor: Es kann dies nicht nur, sondern es wird es auch tun. Ich erspare Ihnen weitere Beispiele.

Nochmals: Der zentrale Satz der relevanten Player im Weiterbildungsmarkt war auch in den Anhörungen: Wir haben einen funktionierenden Weiterbildungsmarkt; wir wissen nur nicht, warum er funktioniert. Ich persönlich habe lieber einen Weiterbildungsmarkt, der funktioniert, auch wenn ich nicht weiss, warum er funktioniert, als einen Weiterbildungsmarkt, der nicht funktioniert, von dem ich aber weiss, warum er nicht funktioniert.

Schliesslich öffnen wir mit diesem Gesetz mehrere Büchsen der Pandora:

1. Der Staat will ausgerechnet den Weiterbildungsbereich regulieren, der - im Gegensatz zu vielen anderen Bildungsbereichen - gut funktioniert.

2. Der Bund mischt sich in die kantonale Bildungshoheit ein.

3. Aus dem vorliegenden Gesetz können unabsehbare - auch finanzielle - Ansprüche abgeleitet werden.

4. Das Weiterbildungsgesetz wimmelt von Kann-Formulierungen, die wieder neue Regulierungen und staatliche Eingriffe nach sich ziehen werden.

5. Das Weiterbildungsgesetz soll mit allem möglichen ideologischen Krimskrams, von Gender bis Nachhaltigkeit, vollgestopft werden; dies gehört in ein Parteiprogramm, sofern man das will, aber nicht in ein Weiterbildungsgesetz.

6. Dieses Weiterbildungsgesetz soll berufsorientiert sein; es ist kein gesellschaftspolitisches Gesetz. Darum gehören auch Themen wie Elternbildung, Sozial- und Erziehungskompetenz nicht in dieses Gesetz.

Aufgrund dieser Argumente bitte ich Sie, den vorliegenden Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, das Gesetz zu verschlanken und im Sinne des wirklich behutsam formulierten Artikels 64a der Bundesverfassung von allen unnötigen Regulierungen eines an sich funktionierenden Weiterbildungsmarktes abzusehen.