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Schilliger Peter · Nationalrat · 2013-12-10

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit II, welche Artikel 1 Absatz 2 Litera d gemäss Kommissionsmehrheit eliminieren und die Fassung des Bundesrates übernehmen will. Dieser Artikel kam als Konzept in die Beratung und wurde als Konzept in der Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Abwesenden - ich verzichte, damit das Kommissionsgeheimnis gewahrt bleibt, auf die Nennung der Abwesenden - angenommen. Das Konzept will, dass bei der Förderung von Grundkompetenzen nicht nur von Erwachsenen gesprochen wird, sondern auch von Jugendlichen und von Eltern. Weshalb sind wir da dagegen?

Wir sind der Meinung, dass primär die Volksschule einen Auftrag hat, wenn man von Jugendbildung spricht. Wir reden hier von einem Weiterbildungsgesetz und nicht von einem Volksschul- oder Grundbildungsgesetz. Und dann braucht das Gesetz auch die kleine Nuance oder Präzisierung nicht, mit der der Fall des Lernenden, der mit 16 oder 17 Jahren eine Weiterbildung machen möchte, geregelt werden soll. Das umfasst Kleinstbereiche, die sich in einem Gesetz nicht finden lassen müssen.

Zu den Eltern: Wir reden von Erwachsenen, und die Ergänzung kommt jetzt unter dem Titel Elternbildung daher. Also ist nicht mehr die Person im Zentrum, sondern eine [PAGE 2095] Funktion. Das lässt natürlich darauf schliessen, dass nachher nicht die Grundkompetenz zur Arbeitsmarkttauglichkeit, wie ich und die meisten der ablehnenden Leute das verstehen, im Zentrum steht, sondern es sind sozialpolitische, gesellschaftspolitische Bildungsfragen. Und das hat nach meiner Meinung in einem Weiterbildungsgesetz nichts zu suchen. Es gibt andere Gesetze, wo diese Bestimmungen aufgenommen werden können. Ich denke dabei an das Kinder- und Jugendförderungsgesetz usw.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit II zu folgen und diese Konzeptlösung, die in der Kommission ins Gesetz Eingang gefunden hat, wieder herauszunehmen.