Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-19
Wortprotokoll
Über das Hauptanliegen der Motion besteht Einigkeit: Die Schweiz muss erreichen, dass die Zusammenarbeit mit allen Herkunftsstaaten - und nicht nur mit den wichtigsten - im Bereich der Wegweisung gut funktioniert. Es ist unser Ziel, dass diese Staaten die eigenen Staatsbürger, die kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben und weggewiesen werden, ohne Zögern identifizieren und auch zurücknehmen.
Die Schweiz hat heute 50 solcher Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, von diesen sind 43 in Kraft, andere befinden sich in nationalen Ratifizierungsverfahren. Seit 2012, nach Einreichung dieser Motion, wurden noch Abkommen mit Angola, der Demokratischen Republik Kongo, Tunesien, Guinea, Kamerun und Aserbaidschan abgeschlossen respektive verhandelt. Weitere Abkommen werden angestrebt, entsprechende Dialoge sind im Gang, zum Beispiel mit der Elfenbeinküste, China und Indien. Sie sehen also: Das Anliegen der Motion wird vom Bundesrat ernst genommen.
Nun denke ich aber, dass in Bezug auf diese Rückübernahmeabkommen vielleicht zum Teil auch eine etwas falsche Vorstellung vorhanden ist. Die Meinung, dass alles problemlos funktioniert, wenn man ein Rückübernahmeabkommen mit einem Staat hat, ist falsch; dafür gibt es verschiedenste Beispiele. Entweder wird das Protokoll nicht ratifiziert, oder alles ist ratifiziert, aber am Schluss verzögert sich die Ausstellung der Papiere, die Identifizierung dauert sehr lange, die Personen werden nicht zurückgenommen - da nützt Ihnen am Schluss auch ein Rückübernahmeabkommen nichts. Das ist einfach eine Tatsache. Es ist ein bisschen unangenehm, das zu sagen, aber es ist so.
Es gibt aber auch Staaten, mit denen wir kein Rückübernahmeabkommen haben und mit denen die Rückführung problemlos funktioniert. Das gibt es auch, ohne dass irgendwelche Abkommen abgeschlossen worden sind. Wir haben auch schon die Erfahrung gemacht, dass allein das Aushandeln eines Rückübernahmeabkommens sehr viel in Bewegung gebracht hat und dass am Schluss das Problem schon gelöst ist, ob es nun zu einem Abkommen kommt oder nicht. Nicht das Abkommen an sich löst in diesen Fällen also das Problem. Es gibt aber auch Herkunftsstaaten, die sich strikte weigern, mit uns überhaupt in einen Dialog zu diesem Thema zu treten. Es gibt also einfach alles.
Deshalb ist der Bundesrat zurückhaltend. Wenn Sie uns sagen, Sie möchten uns den Auftrag geben, um uns auch hier nochmals den Rücken zu stärken: Wir möchten einfach hier nicht falsche Signale aussenden oder falsche Hoffnungen schüren. Ich denke, deshalb ist es wichtig zu wissen, dass diese Rückübernahmeabkommen dienlich sein können, dass sie etwas in Bewegung bringen können, dass sie aber letztlich gar nichts garantieren.
Ich bin Ihrer Kommission schon einmal sehr dankbar, dass sie den letzten Satz gestrichen hat und diese Drohkulisse nicht noch aufbauen will. Denn es ist einfach auch ein bisschen naiv - Entschuldigung, wenn ich das sage - zu meinen, wir könnten hier Länder unter Druck setzen. Es kommt ja noch eine Motion zu Algerien, welche verlangt, die Entwicklungshilfe zu streichen - die Schweiz leistet doch keine Entwicklungshilfe an Algerien! Ich möchte einfach ein bisschen den Vorstellungen entgegenwirken, wonach der Bundesrat in diese Länder reisen und irgendwie Druck aufbauen könnte. Deshalb bittet Sie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Ich muss Ihnen sagen, dass für mich keine Welt zusammenbricht, wenn Sie die Motion in der abgeänderten Form annehmen. Aber ich finde, dass das Parlament sich auch immer wieder überlegen muss, wie ein Parlament legiferiert. Es ist immerhin eine Motion, es ist nicht ein Postulat, das heisst, Sie geben dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag. Ich werde Ihnen dann irgendwann einfach sagen müssen, warum das mit diesen oder jenen Staaten nicht so geklappt hat, wie Sie sich das vorgestellt haben. Die Parlamentsarbeit ist dann sinnvoll, wenn sie dem Bundesrat Aufträge gibt, die er tatsächlich ausführen kann, weil sie in seinem Handlungsspielraum liegen. Das ist sinnvoll, das möchten wir auch ernst nehmen.
Die vorliegende Motion können Sie annehmen, aber ich sage Ihnen heute schon, dass ihre Umsetzung nicht allein im Ermessen des Bundesrates liegt. Von daher wird Sie der Bundesrat eher bitten, sie abzulehnen - auch der Ehrlichkeit in diesem Politikbereich halber.