Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-25
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-25
Wortprotokoll
Nachdem ich während zwanzig Minuten mit anhören musste, dass Leute wie ich nicht mehr in einen solchen Stiftungsrat gehören, drängt sich ein klares und deutliches Wort auf. Ich möchte zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung nehmen.
Nein, im Ernst: Wir haben ja immer gesagt, dass bei dieser Stiftung zwei Dinge wichtig sind: Erstens ist sie ein schweizerisches Werk. Wir wollen sie realisieren - wenn das Schweizervolk ihr zustimmt. Zweitens soll es eine zukunftsgerichtete Stiftung sein. Nun kann man das einfach nur behaupten; aber man kann auch versuchen, dies institutionell zu untermauern, wenn Sie so wollen. Das hat die ständerätliche Kommission versucht. Das hat auch der Bundesrat - zumindest bei einem Teil der Bestimmungen - versucht.
Die erste Frage ist die, ob die Mitglieder des Stiftungsrates älter oder jünger sein sollen oder ob es eine Mischung davon sein soll. Der Bundesrat hat sich über diese Frage nicht mehr unterhalten. Es ist letztlich eine Frage, die jeder und jede von uns selber entscheiden muss. Es ist eine politische Ermessensfrage. Ich kann Ihnen deshalb nur meine persönliche Meinung geben. Ich bin der Meinung, man könnte bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a eigentlich den Mut haben, der Minderheit zuzustimmen. Die Formel ist ja nicht so wahnsinnig streng. Jetzt schaut mich sicher Jacques-Simon Eggly etwas böse an - er hat ja auch meinen Jahrgang, d. h., er ist ein Jahr jünger.
Weil es ja heisst, der Stiftungsrat soll mehrheitlich mit Leuten unter vierzig Jahren besetzt sein, muss man doch zwei Dinge sehen:
1. Vierzig ist ja auch nicht das tiefste denkbare Alter; Vierzigjährige sind ja auch nicht die Allerjüngsten. Jünger als vierzig heisst ja nicht: nach der Konfirmation oder bei Erreichen der Volljährigkeit. Ich selber durfte mit 25 Jahren einen mittleren Betrieb übernehmen und hatte die volle Verantwortung. Ich kam mir dabei eigentlich nicht so vor, als könnte ich eine solche Verantwortung nicht tragen. Ich bin der Meinung, dass viele junge Leute - wenn nicht die meisten - durchaus in der Lage sind, Verantwortung zu tragen. Mit vierzig sind sie ja so jung auch nicht mehr.
2. Es muss ja eine Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder jünger als vierzig Jahre sein. Eine Minderheit, die bis 49,9 Prozent gehen kann, darf also älter als vierzig Jahre sein. Eine wahnsinnig strenge Vorschrift ist das nun auch wieder nicht. Vielleicht hätten sogar Herr Eggly und ich noch eine Chance, mit dabei zu sein - als "Ausreisser" nach oben. Aber das ist, um klar zu sein, nicht mein Ziel. Ich setze mich nicht deswegen für die Stiftung ein.
Die zweite Frage bei dieser Bestimmung ist die, ob die Stiftungsratsmitglieder Schweizerinnen und Schweizer sein sollen oder nicht. Es war schon die Meinung des Bundesrates, dass man dadurch, dass man im Grundsatz Schweizerinnen und Schweizer in den Stiftungsrat wählt, eben auch ein Zeichen setzen und signalisieren will, dass es eine schweizerische Stiftung ist. Hier kann ich Herrn Schlüer durchaus zustimmen. Ich bin auch der Meinung, dass wir in der Lage sind, genügend Landsleute zu finden, die eine solche Stiftung führen können, die ihr Impulse verleihen und innovativ sein können.
Auf der anderen Seite kann es ja durchaus sein, dass man mal aus bestimmten Gründen bewusst eine Persönlichkeit engagieren oder für den Stiftungsrat gewinnen will, die etwas Besonderes einbringt und die eben nicht schweizerischer Nationalität ist. Das kann ein Ausländer oder eine Ausländerin sein, der oder die in der Schweiz wohnhaft ist, das Bürgerrecht vielleicht aber noch nicht hat, aber das kann durchaus auch jemand aus dem Ausland sein. Deshalb scheint es mir richtig, im Sinne der Kommissionsmehrheit und des bundesrätlichen Entwurfes als Ausnahmemöglichkeit die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern zu ermöglichen. Weil es eben eine Ausnahme ist, kann das kein grosser Anteil sein - Ausnahme heisst, es ist nicht die Hälfte, sondern es sind weniger, heisst also, der Grundsatz wird dann im Wesentlichen nicht durchbrochen.
Ich finde diese Lösung auch besser als jene gemäss dem Antrag der Minderheit Aeppli Wartmann, nach der man einfach auf den Wohnsitz abzielt. Man müsste die Ausnahme dann trotzdem machen, damit man Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zulassen könnte. Ich glaube, dass die Formulierungen des Bundesrates und der Mehrheit ganz leicht restriktiver sind. Aber sie lassen all das, was Frau Aeppli Wartmann beabsichtigt, auch zu, jedoch in einem etwas eingeschränkteren Ausmass.
Das führt mich zur Schlussfolgerung, dass ich Sie - das kann ich im Namen des Bundesrates sagen, weil es der ursprünglichen Formel entspricht - bitten möchte, sich bei der Frage, ob die Mitglieder des Stiftungsrates Schweizerinnen und Schweizer sein sollen, der Mehrheit anzuschliessen. Ich persönlich würde durchaus viel Verständnis dafür haben, wenn Sie sich bei der Altersfrage der Minderheit anschliessen würden.